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Fehlende Kautionsbürgschaft führt nicht zwangsläufig zur Kündigung

21. August 2025
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Mit Urteil vom 14. Mai 2025 (Az.: VIII ZR 256/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine fehlende Kautionsbürgschaft nur dann ohne zusätzliche Voraussetzungen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn es sich bei der vereinbarten Mietsicherheit um eine Barkaution handelt. Der Sachverhalt betraf einen Mieter, der 4.400 Euro Kaution für eine Wohnung inklusive Tiefgaragenstellplatz stellen sollte, und zwar in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft. So war es im Mietvertrag vereinbart. Die Vermieterin übergab die Schlüssel, die Bürgschaft blieb jedoch aus. Daraufhin kündigte sie fristlos und berief sich – später auch vor dem Arbeitsgericht (AG) Frankfurt am Main – auf § 569 Absatz 2a S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der genau für Fälle ausgebliebener Mietsicherheiten ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsehe. Sie klagte auf Räumung und Übergabe der Wohnung. Das AG Frankfurt gab der Vermieterin im Ergebnis Recht, stellte aber bereits heraus, dass in der rechtlichen Literatur umstritten sei, ob § 569 Absatz 2a BGB auch für Bankbürgschaften anwendbar sei. Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass die Rechtsnorm jegliche Mietsicherheiten erfasse – damit auch Bankbürgschaften. Das Landgericht Frankfurt schloss sich dieser Ansicht an und verwarf die Berufung. Der klagende Mieter zog daraufhin vor den BGH, der die fristlose Kündigung kassierte.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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