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EU-Aktionsplan für bezahlbares Wohnen für 2026 vorgesehen

Brüssel - In der Sitzung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments am 20. Februar 2025 erklärte Dan Jørgensen, Kommissar für Energie und Wohnungsbau, dass der Aktionsplan für bezahlbares Wohnen erst im nächsten Jahr vorgelegt werde, um den Zeitplan des Parlaments und insbesondere des Sonderausschusses zur Wohnungskrise (HOUS) einzuhalten. Trotzdem würden bereits Maßnahmen ergriffen, um die Arbeit voranzutreiben.

27. Februar 2025
artjazz - stock.adobe.com
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So berichtete Jørgensen über die laufenden Arbeiten der Kommission zu den Regeln für staatliche Beihilfen, die gemeinsam mit Vizepräsidentin Teresa Ribera durchgeführt werden, und über die Schaffung einer pan-europäischen Investitionsplattform, an der der Kommissar gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) arbeitet.

Darüber hinaus sprach der EU-Kommissar über die geplante Aufstockung der Mittel für den Wohnungsbau im Kohäsionsfonds von 7,5 Milliarden auf 15 Milliarden Euro und erklärte, dass er gemeinsam mit dem für Kohäsion und Reform zuständigen Vizepräsidenten der Kommission, Raffaele Fitto, daran arbeite. (bue)

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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