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Entwurf des Bundeskabinetts zur Mietpreisbremse ist Verfassungsbruch mit Ansage

Am 11. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Mietpreisbremse soll bis Dezember 2029 verlängert werden, die Ausnahme für den Neubau sollen um fünf Jahre verschoben werden und – anders als der Entwurf des Bundesjustizministeriums – von erhöhten Anforderungen an die Begründung, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt, wurde abgesehen.

12. Dezember 2024
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Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz hat eine Verlängerung bis 2028 vorgesehen und den Stichtag für die Ausnahmeregelung für den Neubau nicht verlängert. Ein Blick in die Begründung des Entwurfs zeigt, dass dieser Entwurf keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben dürfte. Der Entwurf ignoriert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 zur Mietpreisbremse 2015, der sogenannten Mietpreisbremse 1.0. Es ist schon erstaunlich, dass der Entwurf den Absatz des Entwurfs „Buschmann“ schlicht gestrichen hat, wonach an die Verlängerung der Mietpreisbremse (3.0) nunmehr höhere Anforderungen zu stellen sind, um die erneute Verlängerung verfassungsrechtlich zu begründen. Das ist bemerkenswert! Dass die Bundesregierung diese Anforderungen nunmehr sogar noch absenkt, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Würde der Entwurf tatsächlich vom Deutschen Bundestag beschlossen, wäre das Gesetz vor allem eines: eine wirksame Bremse für den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Ärgerlich wäre, wenn dies auf der Grundlage eines verfassungswidrigen Gesetzes erfolgen würde.

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Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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