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Entwurf des Bundeskabinetts zur Mietpreisbremse ist Verfassungsbruch mit Ansage

Am 11. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Mietpreisbremse soll bis Dezember 2029 verlängert werden, die Ausnahme für den Neubau sollen um fünf Jahre verschoben werden und – anders als der Entwurf des Bundesjustizministeriums – von erhöhten Anforderungen an die Begründung, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt, wurde abgesehen.

12. Dezember 2024
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Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz hat eine Verlängerung bis 2028 vorgesehen und den Stichtag für die Ausnahmeregelung für den Neubau nicht verlängert. Ein Blick in die Begründung des Entwurfs zeigt, dass dieser Entwurf keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben dürfte. Der Entwurf ignoriert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 zur Mietpreisbremse 2015, der sogenannten Mietpreisbremse 1.0. Es ist schon erstaunlich, dass der Entwurf den Absatz des Entwurfs „Buschmann“ schlicht gestrichen hat, wonach an die Verlängerung der Mietpreisbremse (3.0) nunmehr höhere Anforderungen zu stellen sind, um die erneute Verlängerung verfassungsrechtlich zu begründen. Das ist bemerkenswert! Dass die Bundesregierung diese Anforderungen nunmehr sogar noch absenkt, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Würde der Entwurf tatsächlich vom Deutschen Bundestag beschlossen, wäre das Gesetz vor allem eines: eine wirksame Bremse für den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Ärgerlich wäre, wenn dies auf der Grundlage eines verfassungswidrigen Gesetzes erfolgen würde.

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Gemeinsam zur #Klimaneutralität – Halle zeigt, wie die #Wärmewende gelingen kann Zum Abschluss der #Sommertour von #GdW-Präsident Axel Gedaschko in Sachsen-Anhalt stand der Besuch des Energieparks Halle auf dem Programm. René Walther, Geschäftsführer und Arbeitsdirektor der Stadtwerke Halle GmbH, sowie Olaf Schneider, Geschäftsführer, und Dr. Katja Nowak von der EVH GmbH stellten die Roadmap Klimaneutralität 2045 der Energie-Initiative Halle vor. Die zentrale Botschaft: Klimaneutralität ist weit mehr als Klimaschutz. Sie bedeutet zugleich mehr #Versorgungssicherheit, größere #Unabhängigkeit von fossilen Energien, stabile Preise und eine stärkere regionale Wertschöpfung. Besonders beeindruckend ist der kooperative Ansatz. #Wohnungswirtschaft, #Stadtwerke und weitere Partner entwickeln die Wärmewende gemeinsam – in einem festen Netzwerk mit Lenkungskreisen, Arbeitsgruppen und einem kontinuierlichen Austausch zwischen Technik, Kommunikation und Strategie. So entstehen Lösungen, die nicht am Schreibtisch, sondern aus der #Praxis heraus entwickelt werden. Ein zentrales Projekt ist die kommunale #Wärmeplanung, die in Halle bereits vom Stadtrat beschlossen wurde. Grundlage ist ein digitaler Zwilling der Stadt mit Daten zu allen Gebäuden. Auf dieser Basis werden #Fernwärmeausbau, #Stromnetze und #Gebäudesanierungen aufeinander abgestimmt – mit dem Ziel, den heute noch überwiegend gasbasierten #Wärmesektor Schritt für Schritt zu #dekarbonisieren und gleichzeitig #bezahlbar zu halten. Deutlich wurde aber auch die Dimension der Aufgabe: Allein für den Ausbau der #Energieinfrastruktur rechnen die Stadtwerke mit Investitionen von rund 700 Millionen Euro in den kommenden zehn Jahren. Umso wichtiger sind langfristige #Planungssicherheit, enge #Partnerschaften und verlässliche politische #Rahmenbedingungen.

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