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Entwurf des Bundeskabinetts zur Mietpreisbremse ist Verfassungsbruch mit Ansage

Am 11. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Mietpreisbremse soll bis Dezember 2029 verlängert werden, die Ausnahme für den Neubau sollen um fünf Jahre verschoben werden und – anders als der Entwurf des Bundesjustizministeriums – von erhöhten Anforderungen an die Begründung, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt, wurde abgesehen.

12. Dezember 2024
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Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz hat eine Verlängerung bis 2028 vorgesehen und den Stichtag für die Ausnahmeregelung für den Neubau nicht verlängert. Ein Blick in die Begründung des Entwurfs zeigt, dass dieser Entwurf keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben dürfte. Der Entwurf ignoriert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 zur Mietpreisbremse 2015, der sogenannten Mietpreisbremse 1.0. Es ist schon erstaunlich, dass der Entwurf den Absatz des Entwurfs „Buschmann“ schlicht gestrichen hat, wonach an die Verlängerung der Mietpreisbremse (3.0) nunmehr höhere Anforderungen zu stellen sind, um die erneute Verlängerung verfassungsrechtlich zu begründen. Das ist bemerkenswert! Dass die Bundesregierung diese Anforderungen nunmehr sogar noch absenkt, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Würde der Entwurf tatsächlich vom Deutschen Bundestag beschlossen, wäre das Gesetz vor allem eines: eine wirksame Bremse für den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Ärgerlich wäre, wenn dies auf der Grundlage eines verfassungswidrigen Gesetzes erfolgen würde.

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

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