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Entwurf des Bundeskabinetts zur Mietpreisbremse ist Verfassungsbruch mit Ansage

Am 11. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Mietpreisbremse soll bis Dezember 2029 verlängert werden, die Ausnahme für den Neubau sollen um fünf Jahre verschoben werden und – anders als der Entwurf des Bundesjustizministeriums – von erhöhten Anforderungen an die Begründung, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt, wurde abgesehen.

12. Dezember 2024
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Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz hat eine Verlängerung bis 2028 vorgesehen und den Stichtag für die Ausnahmeregelung für den Neubau nicht verlängert. Ein Blick in die Begründung des Entwurfs zeigt, dass dieser Entwurf keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben dürfte. Der Entwurf ignoriert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 zur Mietpreisbremse 2015, der sogenannten Mietpreisbremse 1.0. Es ist schon erstaunlich, dass der Entwurf den Absatz des Entwurfs „Buschmann“ schlicht gestrichen hat, wonach an die Verlängerung der Mietpreisbremse (3.0) nunmehr höhere Anforderungen zu stellen sind, um die erneute Verlängerung verfassungsrechtlich zu begründen. Das ist bemerkenswert! Dass die Bundesregierung diese Anforderungen nunmehr sogar noch absenkt, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Würde der Entwurf tatsächlich vom Deutschen Bundestag beschlossen, wäre das Gesetz vor allem eines: eine wirksame Bremse für den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Ärgerlich wäre, wenn dies auf der Grundlage eines verfassungswidrigen Gesetzes erfolgen würde.

🏗️ Serielles Sanieren nimmt Fahrt auf – vom Pionierprojekt in die Breite! Wie schaffen wir es, den Gebäudebestand schneller, wirtschaftlicher und zugleich klimaneutral zu machen? Darüber diskutierten heute auf der @[EXPO REAL (Messe München)] am Verbände+ Stand @[Stolte Christian] (@[Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)], @[Tim-Oliver Müller] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie]) und GdW-Hauptgeschäftsführerin @[Ingeborg Esser], moderiert von @[Michael Neitzel]. Im Mittelpunkt: die neue Rahmenvereinbarung SerSan 1.0 von GdW, Bauindustrie und dena. Und das Interesse des Marktes ist groß: 48 Teilnahmeanträge sind eingegangen – von regionalen ebenso wie überregionalen Anbietern. 💬 „Die Offenheit unserer Mitgliedsunternehmen für das serielle Sanieren hat deutlich zugenommen“, betonte Ingeborg Esser. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen einen deutlich einfacheren und schnelleren Zugang zu seriellen Sanierungslösungen ermöglichen – wesentliche Schritte des aufwendigen europäischen Vergabeverfahrens werden bereits vorweggenommen. Das Potenzial ist enorm: Sechs unterschiedliche Gebäudetypen sowie verschiedene Sanierungs- und Effizienzstandards sollen dafür sorgen, dass Lösungen für einen möglichst breiten Bestand angeboten werden können. Klar wurde in der Diskussion aber auch: Klimaneutralität darf nicht mit maximaler Effizienz jedes einzelnen Gebäudes verwechselt werden. Entscheidend ist der Blick auf den gesamten Bestand. Begrenzte finanzielle Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo sie die größte CO₂-Wirkung entfalten. Der GdW setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, auch EH 85 angemessen in der Förderung zu berücksichtigen. 🏭 Serielles Sanieren bietet dabei mehr als Kostenvorteile: Vorfertigung, Digitalisierung sowie die Verbindung von Planung und Bauen können Geschwindigkeit, Produktivität und Qualität deutlich erhöhen. Gleichzeitig schafft die Rahmenvereinbarung mehr Planungssicherheit für die Unternehmen und erleichtert Wohnungsunternehmen die Vergabe. Jetzt kommt es darauf an, aus dem großen Marktinteresse konkrete Projekte zu machen. Denn eines ist sicher: Serielles Sanieren ist längst mehr als ein Experiment – es kann zu einem wichtigen Baustein für den klimaneutralen Gebäudebestand werden.

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