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Emojis im Rechtsverkehr – Jura ist doch nicht so trocken ?

Mit Urteil vom 11. November 2024 (19 U 200/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass Textnachrichten oder Attachments in Gestalt von Textverarbeitungs- oder PDF-Dateien oder ausreichend guter Fotos per WhatsApp bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform die Voraussetzungen des § 127 Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wahren. Danach genügt zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung.

28. November 2024
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Das OLG meinte, dass eine Willenserklärung auch mittels Zeichen a werden könne, das heißt auch durch digitale Piktogramme – wie Emojis. Ob der Verwender von Emojis einen Rechtsbindungswillen zum Ausdruck bringe oder lediglich seine Stimmungs- oder Gefühlslage mitteilen möchte, sei eine Frage der Auslegung. Faktoren wie Nationalität und Muttersprache, kultureller Hintergrund sowie Alter, Geschlecht oder Persönlichkeitsstruktur können sowohl die Nutzung als auch das Verständnis von Emojis beeinflussen. Emojis bergen aber die Gefahr von Missverständnissen und Fehlschlüssen, weil die konkret verwendeten Symbole möglicherweise auf einem spezifischen „Emoji-Soziolekt“ beruhen, der bloß innerhalb einer bestimmten Gruppe existiert. Zur Bestimmung des Bedeutungsgehalts von Emojis könne der Rechtsanwender gegebenenfalls Emoji-Lexika zurate ziehen. Hinweise auf das Verständnis eines Emojis können auch aus dem Begleittext folgen.

EXPERTENMEINUNG VON CARSTEN HERLITZ, JUSTIZIAR DES GDW

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Urbaner #Wohnungsmarkt am Limit: Wie viel Bezahlbarkeit ist noch finanzierbar? 🏙️ Steigende #Baukosten, das aktuelle Zinsniveau und eine immer komplexere Regulierung setzen den Wohnungsbau massiv unter Druck. Während der politische Ruf nach bezahlbarem #Wohnraum lauter wird, klafft die Schere zur marktwirtschaftlichen Realität immer weiter auseinander. Lässt sich dieses Spannungsfeld überhaupt noch auflösen – und wer trägt am Ende die Verantwortung? Genau diesen brennenden Fragen widmet sich #GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf dem 20. IREBS Immobilien-Symposium. In seinem Impulsvortrag „Urbaner Wohnungsmarkt unter Druck: Wie viel Bezahlbarkeit ist noch finanzierbar?“ wird er die Grenzen und Zielkonflikte zwischen politischem Anspruch und ökonomischer Machbarkeit schonungslos beleuchten. Doch dabei bleibt es nicht: Direkt im Anschluss vertieft er das Thema in der Paneldiskussion „Zwischen Rendite, Regulierung und Verantwortung: Wer baut morgen die bezahlbaren Wohnungen?“ Save the Date: 📅 12. Juni 2026 📍 Kloster Eberbach (Eltville am Rhein) 💡 Leitthema: „Auf festem Grund: Perspektiven geben in bewegten Zeiten“ Mehr zum Programm: https://lnkd.in/gPxnMjT

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