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Eigenbedarf von oben nach unten

30. Oktober 2025
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Mit Urteil vom 24. September 2025 (Az.: VIII ZR 289/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, ob ein Vermieter auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen kann, wenn er im selben Haus wie der Mieter wohnt und seine eigene Wohnung umbauen und anschließend verkaufen möchte. In dem Fall plante der Vermieter, die ähnlich große, derzeit vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen. Konkret kündigte der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter wegen Eigenbedarfs. Zur Begründung heißt es in dem Kündigungsschreiben, der Vermieter beabsichtige, das Dachgeschoss auszubauen und mit seiner Wohnung im vierten Obergeschoss zu verbinden. Die dafür erforderlichen Bauarbeiten sollten nach Freiwerden der von der Mieterin bewohnten Wohnung beginnen und würden mehrere Monate in Anspruch nehmen. Seine eigene Wohnung im vierten Obergeschoss stehe dem Vermieter dann über diesen Zeitraum nicht mehr zur Verfügung, sodass er die Wohnung der Mieterin im dritten Obergeschoss benötige. Nach Abschluss der Arbeiten wolle er nicht mehr in die Wohnung im vierten Obergeschoss zurückkehren, sondern diese verkaufen. Der BGH hat die Eigenbedarfskündigung bejaht. Hier sei ein ernsthafter und nachvollziehbarer Wunsch des Vermieters, die Wohnung selbst zu nutzen, gegeben.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🚨 „Ein Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisiert GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf SPIEGEL.de die Kürzungen bei der BEG-Förderung für Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden. Das Beispiel der @[Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt] macht die Dimension der Folgen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen deutlich: Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer erklärt, dass sie die Zahl der klimaschonenden Sanierungen in ihrem Unternehmen von rund 1.300 auf 2.000 Wohnungen steigern und dafür jährlich 100 Millionen Euro investieren will. Infolge der abrupten Förderkürzung im Juli müssen bereits fertige Sanierungspläne jetzt aber neu kalkuliert werden und können teilweise nicht mehr umgesetzt werden. Ausgerechnet Mehrfamilienhäuser, in denen der überwiegende der rund Mieterhaushalte mit häufig mittleren und niedrigen Einkommen lebt, trifft es besonders hart: Bei einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Kosten von 360.000 auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 58 Prozent. Gleichzeitig entfallen in der Regel die Tilgungszuschüsse für die wichtigen Effizienzhausstandards EH 70 EE und EH 85 EE. „Was gestern noch wirtschaftlich knapp darstellbar war, ist heute vielfach nicht mehr finanzierbar“, bringt Axel Gedaschko die Situation auf den Punkt. Die Folgen: weniger Sanierungen, fehlende Planungssicherheit und zusätzliche Belastungen für Mieterinnen und #Mieter. Dabei liegt die Sanierungsrate im Wohngebäudebestand bereits heute bei nur 0,67 Prozent. Für das Erreichen der Klimaziele wären rund zwei Prozent notwendig. Die Wärmewende braucht Verlässlichkeit und eine Förderung, die den Realitäten vermieteter Mehrfamilienhäuser gerecht wird – keine Kürzungen, die Investitionen verhindern. Zum ausführlichen Beitrag auf SPIEGEL Online (SPIEGEL+): https://lnkd.in/gVAFwQAv #GdW #Wohnungswirtschaft #Gebäudeförderung #BEG #Wärmewende #BezahlbaresWohnen #Klimaschutz

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