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Duschen muss ohne Überschwemmung möglich sein!

20. März 2025
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Mit Urteil vom 11. April 2024 (Az.: 58a C 129/23) hat das Arbeitsgericht (AG) Paderborn entschieden, dass ein Mieter erwarten dürfe, dass beim Duschen nicht erhebliche Wassermengen ins Badezimmer oder auf den Fußboden laufen. Der Mieter rügte einen Defekt an der Duschtür, durch den beim Duschen regelmäßig größere Mengen an Wasser unkontrolliert austraten. Dies führte dazu, dass der Boden im Badezimmer und der Laminatboden im Flur aufgequollen sind. Um größere Wasserschäden zu vermeiden, legte der Mieter Handtücher auf den Boden. Der Mieter minderte die Miete um 10 Prozent. Der Vermieter meinte, dass Schäden durch entsprechende Vorkehrungen vermeidbar seien und der Mieter die Dusche benutzen könne. Das AG bestätigte die Mietminderung in Höhe von 10 Prozent.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Eine funktionstüchtige Dusche gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dazu gehört auch, dass beim Duschen kein Wasser ausläuft. Einem Mieter kann auf Dauer nicht zugemutet werden, durch das Auslegen von Handtüchern oder durch stark eingeschränkte Duschgewohnheiten den Mangel auszugleichen. Eine rasche Beseitigung des Mangels liegt im Übrigen auch im Interesse des Vermieters. Auslaufendes Wasser führt – wie im Fall des AG Paderborn – zu Beschädigungen der Wohnung selber. Ob der Mieter die Pflicht hat, bekannte und in der Sphäre des Vermieters liegende Schäden in der Wohnung und damit am Eigentum des Vermieters durch geeignete Maßnahmen auszugleichen, kann sich nur am Einzelfall orientieren. Diese „Baustelle“ sollte der Vermieter aber nicht aufmachen.

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

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