Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Duschen muss ohne Überschwemmung möglich sein!

20. März 2025
icon_recht_so_1548x1152px

Mit Urteil vom 11. April 2024 (Az.: 58a C 129/23) hat das Arbeitsgericht (AG) Paderborn entschieden, dass ein Mieter erwarten dürfe, dass beim Duschen nicht erhebliche Wassermengen ins Badezimmer oder auf den Fußboden laufen. Der Mieter rügte einen Defekt an der Duschtür, durch den beim Duschen regelmäßig größere Mengen an Wasser unkontrolliert austraten. Dies führte dazu, dass der Boden im Badezimmer und der Laminatboden im Flur aufgequollen sind. Um größere Wasserschäden zu vermeiden, legte der Mieter Handtücher auf den Boden. Der Mieter minderte die Miete um 10 Prozent. Der Vermieter meinte, dass Schäden durch entsprechende Vorkehrungen vermeidbar seien und der Mieter die Dusche benutzen könne. Das AG bestätigte die Mietminderung in Höhe von 10 Prozent.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Eine funktionstüchtige Dusche gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dazu gehört auch, dass beim Duschen kein Wasser ausläuft. Einem Mieter kann auf Dauer nicht zugemutet werden, durch das Auslegen von Handtüchern oder durch stark eingeschränkte Duschgewohnheiten den Mangel auszugleichen. Eine rasche Beseitigung des Mangels liegt im Übrigen auch im Interesse des Vermieters. Auslaufendes Wasser führt – wie im Fall des AG Paderborn – zu Beschädigungen der Wohnung selber. Ob der Mieter die Pflicht hat, bekannte und in der Sphäre des Vermieters liegende Schäden in der Wohnung und damit am Eigentum des Vermieters durch geeignete Maßnahmen auszugleichen, kann sich nur am Einzelfall orientieren. Diese „Baustelle“ sollte der Vermieter aber nicht aufmachen.

Wer in eine Solaranlage investiert, soll künftig draufzahlen. Klingt paradox? Ist es auch. Mit dem aktuellen Festlegungsentwurf zur Netzentgeltreform steht ein grundlegender Kurswechsel im Raum: Betreiber von Solaranlagen sollen künftig einen zusätzlichen pauschalen Aufschlag von bis zu 165 €/Jahr zahlen – unabhängig von der tatsächlichen Netznutzung und unabhängig von der Anlagenleistung. Auch bestehende Anlagen wären betroffen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist das problematisch: Prosumer leisten über ihren zusätzlichen Netzstrombezug, etwa durch Wärmepumpe und E-Auto, bereits heute einen erhöhten Beitrag zur Netzfinanzierung. Ein pauschaler Aufschlag, der weder nach Leistung noch nach netzdienlichem Verhalten differenziert, wird dieser Realität nicht gerecht. Besonders kritisch: Im Mehrfamilienhaus würde jede Wohnung belastet und die gerade erst eingeführte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung damit vielfach unwirtschaftlich. Hinzu kommt der rückwirkende Eingriff in Bestandsanlagen: ein Vertrauensbruch gegenüber all jenen, die auf verlässliche Rahmenbedingungen gesetzt haben. In einem gemeinsamen Appell mit weiteren Verbänden, wie dem @[BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.] und @[Haus & Grund Deutschland e.V.] hat der GdW die @[Bundesnetzagentur] daher aufgefordert, auf einen pauschalen Prosumer-Aufschlag zu verzichten. Wenn eine zusätzliche Beteiligung unvermeidbar ist, sollte sie sich an der vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Verursachungsgerecht, bürokratieärmer und mit Bestandsschutz. Die Energiewende braucht Anreize, keine zusätzlichen Hürden. Den gemeinsamen Appell finden Sie hier: https://lnkd.in/eDbhd-WY #Netzentgelte #Energiewende #Photovoltaik #Wohnungswirtschaft #Energiepolitik @[BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.] @[Haus & Grund Deutschland e.V.] @[Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)] @[ZVEH] @[BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.] @[DGRV] @[Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS)] @[Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW)] @[Bündnis Bürgerenergie]

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 42/2026

wi_2642_eMag

WI 42/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw