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Die Lupentheorie

Mit Urteil vom 28. Mai 2024 hat das Landgericht (LG) Darmstadt entschieden, dass eine wirksame Modernisierungsmieterhöhung die Lesbarkeit der Erhöhungserklärung voraussetze.

6. März 2025
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Dies sei bei Verwendung einer kein müheloses Lesen gewährleistenden Schriftgröße beziehungsweise eines entsprechenden Schriftbildes (hier: „leicht verschwommen“) nicht gegeben. In einem solchen Fall ist – so das Landgericht – die Mieterhöhungserklärung formell unwirksam. In dem zur Entscheidung anstehenden Sachverhalt wurde die Anlage „Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung“ so „herunterkopiert“, dass die Schriftgröße nach Einschätzung der Kammer eine Größenordnung von 4 bis 5 betrug. Sie lag damit unterhalb der Schriftgröße 6, die typischerweise gerade noch als ausreichend anzusehen sei. Diese geringe Schriftgröße wurde auch nicht durch sonstige Faktoren, wie etwa eine besondere Schärfe des Druckbildes, ausgeglichen (LG Darmstadt – 8 S 7/23).

Expertenmeinung Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass rechtserhebliche Texte gelesen werden können. Darauf ist auch bei Anlagen, die der Haupterklärung beigefügt werden, zu achten. Auch Anlagen können rechtserheblich sein, etwa wenn sie der Nachvollziehbarkeit einer Mieterhöhung oder einer Betriebskostenabrechnung dienen. Entsprechendes gilt etwa auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das Bürgerliche Gesetzbuch selber gibt keine bestimmte Schriftgröße vor. Anerkannt aber ist, dass entsprechende Texte für einen Durchschnittskunden mühelos lesbar sein müssen. Auch Zahlen müssen unterscheidbar sein. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat bereits 2009 die Ansicht vertreten, dass Erklärungen dann nicht Bestandteil von Verträgen oder Gegenstand von Erklärungen sind, wenn diese nur mit einer Lupe zu lesen seien. Diese „Lupentheorie“ sollte auch heute Maßstab sein.

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

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