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Den Austausch von Einrichtungen zur Verbrauchserfassung hat der Mieter zu dulden!

12. März 2025
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Mit Urteil vom 29. November 2024 (Az.: 33055 C 113/24) hat das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG) entschieden, dass Mieter neben dem erstmaligen Einbau auch den Austausch von Geräten zur Verbrauchserfassung für die Wärme- und Wasserversorgung sowie das zur Vornahme der notwendigen Maßnahme notwendige Betreten der Wohnung zu dulden haben, wenn eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung anderenfalls nicht mehr möglich ist. Im zu beurteilenden Sachverhalt verweigerte der beklagte Mieter der vom klagenden Vermieter mit der Anbringung erforderlicher neuer Verbrauchserfassungsgeräte für Warm- und Kaltwasser beauftragten Firma den Zutritt zu seiner Wohnung. Er begründete dies damit, dass ein Mitarbeiter dieser Firma bei einer „Gelegenheit“ seine Sonnenbrille entwendet habe und er zudem nur einen bestimmten Personenkreis in seine Wohnung hereinlasse. Der Vermieter klagte daraufhin auf Duldung des Zutritts und den Austausch der Erfassungsgeräte.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🏢 #Förderreform bremst #Klimaschutz und belastet Millionen Mieterinnen und Mieter Die geplante Reform der #Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) benachteiligt den vermieteten Mehrfamilienhausbestand massiv. In einem Brief an Ministerin @[Katherina Reiche] und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages macht die sozial orientierte #Wohnungswirtschaft deutlich: Damit werden die #Klimaziele, die #Investitionsfähigkeit der #Wohnungsunternehmen und das #bezahlbareWohnen gefährdet. Besonders gravierend ist die Kürzung bei energetischen Einzelmaßnahmen: Bei einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen sinkt die förderfähige Kostenbasis von bisher 360.000 Euro auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 57,5 Prozent. GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] warnt: „Die #Bundesregierung kürzt die Förderung genau dort am stärksten, wo die größten #CO₂-Einsparungen erzielt werden können und wo die meisten Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen wohnen. Das ist weder sozial gerecht noch klimapolitisch nachvollziehbar.“ Auch die Förderung von #Effizienzhaus-Sanierungen bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Wir fordern, den Bonus für sogenannte #WorstPerformingBuildings auf den Effizienzhausstandard 85 auszuweiten und die Anreize für das Erreichen von EH 70 deutlich zu verbessern. Nur so können wirtschaftliche Sanierungsschritte und das #SerielleSanieren wirksam in die Breite gebracht werden. Unsere zentralen Forderungen: ➤ Rücknahme der massiven Förderkürzungen bei #Mehrfamilienhäusern ➤ Gleichstellung von Mietern und vermieteten Wohnungsbeständen ➤ Einführung eines #Sozialbonus für bezahlbare Wohnungsbestände ➤ bessere Förderung für #WorstPerformingBuildings ➤ langfristig verlässliche #Förderbedingungen ➤ #Härtefallregelung für Betroffene der überlasteten KfW-Plattform „Die #Wärmewende darf nicht zur Förderwende zulasten der #Mieter werden“, so Gedaschko. „Diese Kürzungen sparen nicht beim Klimaschutzhaushalt. Sie sparen beim #Klimaschutz selbst.“

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