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Daten über Zahlungsausfälle müssen bei privaten Auskunfteien trotz Zahlung nicht sofort gelöscht werden

8. Januar 2026
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Mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az.: I ZR 97/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass private Wirtschaftsauskunfteien (hier: Schufa) Daten über Zahlungsausfälle nicht sofort löschen müssen, auch wenn entsprechende Rechnungen bereits vom Schuldner bezahlt worden sind.  Unterschieden hat der BGH zwischen Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschaftsauskunfteien sammeln und solchen aus öffentlichen Registern, bei denen bei Zahlung eine sofortige Löschung von Einträgen zu erfolgen hat. Bei privaten Wirtschaftsauskunfteien lässt der BGH bestimmte Speicherungsfristen als Ergebnis einer typisierten Abwägung zu, soweit dabei die Besonderheiten des Einzelfalls hinreichend berücksichtigt werden. Der BGH verweist auf die vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 1. Januar 2025 genehmigten Verhaltensregeln, die aus Sicht des BGH einen angemessenen Interessenausgleich vornehmen. Demnach ist grundsätzlich eine Speicherung von personenbezogenen Daten auch über ausgeglichene Forderungen von bis zu drei Jahren möglich. Die Speicherung endet jedoch abweichend davon bereits nach 18 Monaten, wenn der Auskunftei bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Negativdaten gemeldet worden sind, keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen und der Ausgleich der Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung erfolgte.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🏢 #Förderreform bremst #Klimaschutz und belastet Millionen Mieterinnen und Mieter Die geplante Reform der #Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) benachteiligt den vermieteten Mehrfamilienhausbestand massiv. In einem Brief an Ministerin @[Katherina Reiche] und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages macht die sozial orientierte #Wohnungswirtschaft deutlich: Damit werden die #Klimaziele, die #Investitionsfähigkeit der #Wohnungsunternehmen und das #bezahlbareWohnen gefährdet. Besonders gravierend ist die Kürzung bei energetischen Einzelmaßnahmen: Bei einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen sinkt die förderfähige Kostenbasis von bisher 360.000 Euro auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 57,5 Prozent. GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] warnt: „Die #Bundesregierung kürzt die Förderung genau dort am stärksten, wo die größten #CO₂-Einsparungen erzielt werden können und wo die meisten Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen wohnen. Das ist weder sozial gerecht noch klimapolitisch nachvollziehbar.“ Auch die Förderung von #Effizienzhaus-Sanierungen bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Wir fordern, den Bonus für sogenannte #WorstPerformingBuildings auf den Effizienzhausstandard 85 auszuweiten und die Anreize für das Erreichen von EH 70 deutlich zu verbessern. Nur so können wirtschaftliche Sanierungsschritte und das #SerielleSanieren wirksam in die Breite gebracht werden. Unsere zentralen Forderungen: ➤ Rücknahme der massiven Förderkürzungen bei #Mehrfamilienhäusern ➤ Gleichstellung von Mietern und vermieteten Wohnungsbeständen ➤ Einführung eines #Sozialbonus für bezahlbare Wohnungsbestände ➤ bessere Förderung für #WorstPerformingBuildings ➤ langfristig verlässliche #Förderbedingungen ➤ #Härtefallregelung für Betroffene der überlasteten KfW-Plattform „Die #Wärmewende darf nicht zur Förderwende zulasten der #Mieter werden“, so Gedaschko. „Diese Kürzungen sparen nicht beim Klimaschutzhaushalt. Sie sparen beim #Klimaschutz selbst.“

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