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Daten über Zahlungsausfälle müssen bei privaten Auskunfteien trotz Zahlung nicht sofort gelöscht werden

8. Januar 2026
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Mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az.: I ZR 97/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass private Wirtschaftsauskunfteien (hier: Schufa) Daten über Zahlungsausfälle nicht sofort löschen müssen, auch wenn entsprechende Rechnungen bereits vom Schuldner bezahlt worden sind.  Unterschieden hat der BGH zwischen Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschaftsauskunfteien sammeln und solchen aus öffentlichen Registern, bei denen bei Zahlung eine sofortige Löschung von Einträgen zu erfolgen hat. Bei privaten Wirtschaftsauskunfteien lässt der BGH bestimmte Speicherungsfristen als Ergebnis einer typisierten Abwägung zu, soweit dabei die Besonderheiten des Einzelfalls hinreichend berücksichtigt werden. Der BGH verweist auf die vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 1. Januar 2025 genehmigten Verhaltensregeln, die aus Sicht des BGH einen angemessenen Interessenausgleich vornehmen. Demnach ist grundsätzlich eine Speicherung von personenbezogenen Daten auch über ausgeglichene Forderungen von bis zu drei Jahren möglich. Die Speicherung endet jedoch abweichend davon bereits nach 18 Monaten, wenn der Auskunftei bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Negativdaten gemeldet worden sind, keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen und der Ausgleich der Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung erfolgte.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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