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Bundeshaushalt 2026: Milliardenverschiebung hilft dem Wohnungsbau nicht weiter

Berlin – Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 stößt in der sozial orientierten Wohnungswirtschaft auf deutliche Kritik. Zwar wird mit dem neuen Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SIK) ein milliardenschwerer Investitionsrahmen geschaffen – doch aus Sicht des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW bleibt der große Wurf für bezahlbares und klimafreundliches Bauen aus.

7. August 2025
PiyawatNandeenoparit - stock.adobe.com
PiyawatNandeenoparit - stock.adobe.com

Finanzielle Umschichtung ohne Mehrwert

Was auf den ersten Blick wie ein Meilenstein aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als reine Schönrechnen. Die Programme für klimafreundlichen Neubau werden nicht etwa besser ausgestattet – sie werden lediglich aus dem Kernhaushalt ins Sondervermögen verschoben. Substanziell verbessert sich dadurch nichts. Besonders kritisch sieht der GdW die Kürzung beim Programm für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – eine Maßnahme, die gerade für einkommensschwache Haushalte von zentraler Bedeutung sei.

Kürzung bei Energieeffizienz und gebrochenes Koalitionsversprechen bei EH55-Förderung

Auch die geplante Kürzung von rund drei Milliarden Euro bei der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich stößt auf scharfe Kritik. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte temporäre Förderung des Effizienzhaus-55-Standards, um Projektstaus im Wohnungsbau abzubauen, wird im Haushaltsentwurf gar nicht berücksichtigt. Das ist ein Unding: Wenn die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden sollen, ist eine verlässliche und wirksame Förderung notwendig – keine Streichorgien.

Sozialer Wohnungsbau: Positiv mit Einschränkung

Zwar begrüßt der GdW die angekündigte Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau – rund 500 Millionen Euro bis 2030 – und die geplante Ausweitung der Städtebauförderung. Es handelt sich aber nur um eine teilweise Entwarnung: Die Zahlen klingen gut, sind aber rechtlich nicht verbindlich. Ohne gesetzlich abgesicherte Finanzierung bleibt alles eine Absichtserklärung.

Wohnungswirtschaft fordert grundlegende Neuausrichtung der Neubauförderung

Um bezahlbaren Wohnraum tatsächlich zu ermöglichen, fordert der GdW eine grundlegende Neuausrichtung der Neubauförderung. Diese müsse dauerhaft, verlässlich und auskömmlich gestaltet werden – mit klaren Miet- und Baukostenobergrenzen. Auch die Förderung der Bestandssanierung müsse erhalten bleiben und konsequent auf CO₂-Reduktion ausgerichtet sein.

Statt haushaltspolitischen Luftnummern sind konkrete Taten für mehr sozialen Wohnungsbau geboten. Der Spagat zwischen Klimaschutz und sozialem Ausgleich gelingt nur, wenn beides gleichermaßen finanziert und gefördert wird. (teu/schi)

#Glasfaser in der Wohnungswirtschaft: Wir geben Vollgas – jetzt brauchen wir faire Rahmenbedingungen! Die #Wohnungsunternehmen im GdW treiben den Glasfaserausbau seit Jahren engagiert voran – und legen jetzt noch einmal deutlich nach: 📈 In 2 Jahren soll sich der Glasfaser-Anteil in unseren Wohnungen auf rund 45 % verdoppeln. 🏙️ In 5 Jahren werden 75 %, 🏡 in 10 Jahren sogar 95 % der Wohnungen über eine direkte Glasfaseranbindung (FTTH) verfügen. 🔍 Soweit die Telekom jüngst Hemmnisse beim Glasfaserausbau in Wohngebäuden beklagt, spiegelt dies nicht die Realität in der Wohnungswirtschaft wider: Die Wohnungsunternehmen könnten noch mehr Glasfaser errichten – wären sie nicht durch gesetzliche Regelungen von fairen Mitnutzungsentgelten ausgeschlossen. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen und bremst den Ausbau unnötig aus. ➡️ Unser Appell: Die TKG-Novelle muss Anreize für Kooperation setzen – nicht neue Hürden schaffen. Gemeinsam können wir den Glasfaserausbau nachhaltig beschleunigen. https://lnkd.in/e4w7CPu5

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