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BID fordert dringend Maßnahmen zur Reaktivierung des Wohnungsbaus: Fristverlängerung und Wiedereinführung der KfW-55-Förderung

Berlin, 31.07.2025 – Angesichts der nach wie vor angespannten Lage auf dem Bau- und Immobilienmarkt fordert der BID die Politik dringend zu entsprechenden Maßnahmen auf, um die Realisierung bereits genehmigter Wohnbauprojekte nicht länger zu gefährden.

31. Juli 2025
Kara - stock.adobe.com
Kara - stock.adobe.com

Es handelt sich insbesondere um Vorhaben, die nach dem KfW-Effizienzhaus-55-Standard (EH55) geplant wurden. Viele verfügen über eine gültige KfW-Förderzusage, konnten jedoch aufgrund der veränderten Marktbedingungen nicht begonnen oder abgeschlossen werden. Andere Projekte wurden nach den Anforderungen des KfW-55-Standards genehmigt, konnten aber durch den Förderstopp 2022 keinen Antrag mehr stellen.

Die Wiederherstellung der Förderfähigkeit des EH55-Standards ist bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Der BID erwartet jetzt die schnelle Umsetzung dieses politischen Willens und die entsprechende Bereitstellung der finanziellen Mittel.

„Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für Wohnraumschaffung, Investitionssicherheit und Klimaschutz. Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten, u.a. durch massiv gestiegene Baukosten und abrupte Förderstopps in der Vergangenheit. Es droht der Verlust von Zehntausenden geplanten Wohneinheiten, mit schwerwiegenden Folgen nicht nur für Mieter, sondern auch für Kommunen und die Bau- und Immobilienwirtschaft”, betont Iris Schöberl, die amtierende Präsidentin des BID. “Es geht dabei um Wohnungsbauprojekte, die bereits bewillig wurden. Die Maßnahmen sind förderrechtlich umsetzbar und gesellschaftspolitisch dringend geboten.“

Die vom BID geforderten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Einheitliche Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 72 Monate: Eine einheitliche Fristverlängerung für alle Förderanträge ist notwendig, um unter aktuellen Marktbedingungen eine wirtschaftliche Umsetzung zu ermöglichen.
  • Wiedereinführung der KfW-55-Förderung: Zur Aktivierung des Bauüberhangs sollte die Förderfähigkeit des EH55-Standards befristet wiederhergestellt werden, wie es auch im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Schätzungen zufolge könnten so bis zu 51.000 Wohneinheiten realisiert werden.
  • Anpassung des Förderkreditbetrags und Schaffung von Anreizen: Der Förderhöchstbetrag sollte auf 300.000 Euro pro Wohneinheit angehoben werden. Zusätzlich sind wirkungsvolle Anreize erforderlich, um dem Kostendruck entgegenzuwirken.
  • Klarstellung der Objektförderung: Die Förderung muss objektbezogen bleiben – ein Wechsel des Bauherrn oder Projektträgers darf nicht zum Verlust der Förderung führen, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

🏗️ Bezahlbares Bauen als „neues Normal“   Die #BID fordert eine schnelle politische Einführung des Gebäudetyps E und einen echten Perspektivwechsel im Wohnungsbau. Kostenoptimiertes #Bauen darf kein kompliziertes Sondermodell bleiben – es muss zum neuen Standard werden.   Jede Verzögerung verteuert den Wohnungsbau weiter und verschärft die Wohnraumknappheit. Entscheidend sind einfache Regeln, Haftungssicherheit und ein klar definierter Basisstandard, der bezahlbares, sicheres #Wohnen ermöglicht – ohne Überregulierung. https://lnkd.in/dhGgiiA8

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