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BID fordert dringend Maßnahmen zur Reaktivierung des Wohnungsbaus: Fristverlängerung und Wiedereinführung der KfW-55-Förderung

Berlin, 31.07.2025 – Angesichts der nach wie vor angespannten Lage auf dem Bau- und Immobilienmarkt fordert der BID die Politik dringend zu entsprechenden Maßnahmen auf, um die Realisierung bereits genehmigter Wohnbauprojekte nicht länger zu gefährden.

31. Juli 2025
Kara - stock.adobe.com

Es handelt sich insbesondere um Vorhaben, die nach dem KfW-Effizienzhaus-55-Standard (EH55) geplant wurden. Viele verfügen über eine gültige KfW-Förderzusage, konnten jedoch aufgrund der veränderten Marktbedingungen nicht begonnen oder abgeschlossen werden. Andere Projekte wurden nach den Anforderungen des KfW-55-Standards genehmigt, konnten aber durch den Förderstopp 2022 keinen Antrag mehr stellen.

Die Wiederherstellung der Förderfähigkeit des EH55-Standards ist bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Der BID erwartet jetzt die schnelle Umsetzung dieses politischen Willens und die entsprechende Bereitstellung der finanziellen Mittel.

„Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für Wohnraumschaffung, Investitionssicherheit und Klimaschutz. Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten, u.a. durch massiv gestiegene Baukosten und abrupte Förderstopps in der Vergangenheit. Es droht der Verlust von Zehntausenden geplanten Wohneinheiten, mit schwerwiegenden Folgen nicht nur für Mieter, sondern auch für Kommunen und die Bau- und Immobilienwirtschaft”, betont Iris Schöberl, die amtierende Präsidentin des BID. “Es geht dabei um Wohnungsbauprojekte, die bereits bewillig wurden. Die Maßnahmen sind förderrechtlich umsetzbar und gesellschaftspolitisch dringend geboten.“

Die vom BID geforderten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Einheitliche Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 72 Monate: Eine einheitliche Fristverlängerung für alle Förderanträge ist notwendig, um unter aktuellen Marktbedingungen eine wirtschaftliche Umsetzung zu ermöglichen.
  • Wiedereinführung der KfW-55-Förderung: Zur Aktivierung des Bauüberhangs sollte die Förderfähigkeit des EH55-Standards befristet wiederhergestellt werden, wie es auch im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Schätzungen zufolge könnten so bis zu 51.000 Wohneinheiten realisiert werden.
  • Anpassung des Förderkreditbetrags und Schaffung von Anreizen: Der Förderhöchstbetrag sollte auf 300.000 Euro pro Wohneinheit angehoben werden. Zusätzlich sind wirkungsvolle Anreize erforderlich, um dem Kostendruck entgegenzuwirken.
  • Klarstellung der Objektförderung: Die Förderung muss objektbezogen bleiben – ein Wechsel des Bauherrn oder Projektträgers darf nicht zum Verlust der Förderung führen, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

🚨 „Ein Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisiert GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf SPIEGEL.de die Kürzungen bei der BEG-Förderung für Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden. Das Beispiel der @[Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt] macht die Dimension der Folgen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen deutlich: Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer erklärt, dass sie die Zahl der klimaschonenden Sanierungen in ihrem Unternehmen von rund 1.300 auf 2.000 Wohnungen steigern und dafür jährlich 100 Millionen Euro investieren will. Infolge der abrupten Förderkürzung im Juli müssen bereits fertige Sanierungspläne jetzt aber neu kalkuliert werden und können teilweise nicht mehr umgesetzt werden. Ausgerechnet Mehrfamilienhäuser, in denen der überwiegende der rund Mieterhaushalte mit häufig mittleren und niedrigen Einkommen lebt, trifft es besonders hart: Bei einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Kosten von 360.000 auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 58 Prozent. Gleichzeitig entfallen in der Regel die Tilgungszuschüsse für die wichtigen Effizienzhausstandards EH 70 EE und EH 85 EE. „Was gestern noch wirtschaftlich knapp darstellbar war, ist heute vielfach nicht mehr finanzierbar“, bringt Axel Gedaschko die Situation auf den Punkt. Die Folgen: weniger Sanierungen, fehlende Planungssicherheit und zusätzliche Belastungen für Mieterinnen und #Mieter. Dabei liegt die Sanierungsrate im Wohngebäudebestand bereits heute bei nur 0,67 Prozent. Für das Erreichen der Klimaziele wären rund zwei Prozent notwendig. Die Wärmewende braucht Verlässlichkeit und eine Förderung, die den Realitäten vermieteter Mehrfamilienhäuser gerecht wird – keine Kürzungen, die Investitionen verhindern. Zum ausführlichen Beitrag auf SPIEGEL Online (SPIEGEL+): https://lnkd.in/gVAFwQAv #GdW #Wohnungswirtschaft #Gebäudeförderung #BEG #Wärmewende #BezahlbaresWohnen #Klimaschutz

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