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Besenreine Rückgabe: Lange nicht gesäuberte Wohnung muss geputzt werden

6. November 2025
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Mit Urteil vom 12. Juni 2025 (AZ.: 10 C 78/24) hat das Amtsgericht Rheine (AG) entschieden, dass es bei einer Wohnung, die seit längerer Zeit nicht gereinigt wurde, entgegen dem Normalfall für eine besenreine Rückgabe der Mietsache nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht ausreicht, lediglich auszufegen. In diesem Fall sei eine Reinigung erforderlich, die insbesondere die Küche und Sanitärräume in einen hygienischen und gebrauchsfähigen Zustand zurückversetzt. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatte der klagende Mieter den Begriff der „besenreinen Rückgabe“ nach der Beendigung des Mietverhältnisses wörtlich genommen und die Wohnräume lediglich ausgefegt, Spinnenweben und große Staubanhaftungen an Wänden, Decken und Fenstern sowie Dreck und Schimmel an den Türen jedoch nicht entfernt und zudem gar keine Reinigung der zur Wohnung gehörenden Außenbereiche, Terrasse, Dachboden, Treppenhaus, Dachüberstand und Kellerschacht vorgenommen. Die Kosten für die daher erforderliche Grundreinigung verrechnete der beklagte Vermieter im Folgenden neben anderen Forderungen mit der Mietkaution. Hiergegen erhob der Mieter Klage auf Abrechnung und Rückzahlung der vollständigen Mietkaution. Das AG entschied, dass die Aufrechnung des Vermieters hinsichtlich der Reinigungskosten rechtmäßig war, da der Kläger durch fehlendes Putzen seine Rückgabepflicht verletzt habe.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🚨 „Ein Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisiert GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf SPIEGEL.de die Kürzungen bei der BEG-Förderung für Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden. Das Beispiel der @[Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt] macht die Dimension der Folgen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen deutlich: Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer erklärt, dass sie die Zahl der klimaschonenden Sanierungen in ihrem Unternehmen von rund 1.300 auf 2.000 Wohnungen steigern und dafür jährlich 100 Millionen Euro investieren will. Infolge der abrupten Förderkürzung im Juli müssen bereits fertige Sanierungspläne jetzt aber neu kalkuliert werden und können teilweise nicht mehr umgesetzt werden. Ausgerechnet Mehrfamilienhäuser, in denen der überwiegende der rund Mieterhaushalte mit häufig mittleren und niedrigen Einkommen lebt, trifft es besonders hart: Bei einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Kosten von 360.000 auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 58 Prozent. Gleichzeitig entfallen in der Regel die Tilgungszuschüsse für die wichtigen Effizienzhausstandards EH 70 EE und EH 85 EE. „Was gestern noch wirtschaftlich knapp darstellbar war, ist heute vielfach nicht mehr finanzierbar“, bringt Axel Gedaschko die Situation auf den Punkt. Die Folgen: weniger Sanierungen, fehlende Planungssicherheit und zusätzliche Belastungen für Mieterinnen und #Mieter. Dabei liegt die Sanierungsrate im Wohngebäudebestand bereits heute bei nur 0,67 Prozent. Für das Erreichen der Klimaziele wären rund zwei Prozent notwendig. Die Wärmewende braucht Verlässlichkeit und eine Förderung, die den Realitäten vermieteter Mehrfamilienhäuser gerecht wird – keine Kürzungen, die Investitionen verhindern. Zum ausführlichen Beitrag auf SPIEGEL Online (SPIEGEL+): https://lnkd.in/gVAFwQAv #GdW #Wohnungswirtschaft #Gebäudeförderung #BEG #Wärmewende #BezahlbaresWohnen #Klimaschutz

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