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BBSR-Prognose: Regionale Unterschiede beim Arbeitskräfteangebot nehmen zu

Bonn – Die Zahl der Erwerbspersonen in Deutschland bleibt bis 2045 insgesamt nahezu stabil. Demnach sinkt das Arbeitskräfteangebot bundesweit leicht um rund 0,5 Prozent auf etwa 43,3 Millionen Menschen. Zugleich verschärfen sich die regionalen Unterschiede. Das geht aus der neuen Erwerbspersonenprognose 2045 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor.

9. April 2026
icon_immobilie10_1548x1152px_©PIXEL to the PEOPLE

In 58 von 96 Raumordnungsregionen wird die Zahl der Erwerbspersonen bis 2045 abnehmen. Besonders stark betroffen sind strukturschwächere, vor allem ostdeutsche Regionen wie Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg und Nordthüringen. Dort werden Rückgänge von mindestens 20 Prozent erwartet. Dagegen verzeichnen vor allem strukturstärkere Ballungsräume deutliche Zuwächse: Für Hamburg und München werden Anstiege von jeweils mehr als neun Prozent prognostiziert, für Berlin sogar von rund 15 Prozent.

In den wachstumsstarken Regionen steigt die Zahl der Erwerbspersonen laut Prognose vor allem durch Zuzüge. Hinzu kommt eine höhere Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. In strukturschwächeren Regionen sinkt die Erwerbspersonenzahl dagegen deutlich, weil zu wenige junge Menschen nachrücken, um altersbedingt ausscheidende Arbeitskräfte zu ersetzen. Anders als in den Wachstumsregionen können Zuwanderung und steigende Erwerbsbeteiligung diese Verluste nicht ausgleichen.

Politische Handlungsspielräume bestehen vor allem bei der Zuwanderung und der Erwerbsbeteiligung. Zugleich gewinnt die Fort- und Weiterbildung an Bedeutung. Wenn das Arbeitskräfteangebot insgesamt zurückgeht und weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten, lasse sich aktuelles Wissen vor allem durch Qualifizierung sichern.

Die Prognose wurde für 96 sogenannte Raumordnungsregionen erstellt. Dabei handelt es sich um größere Einheiten, die jeweils mehrere benachbarte Kreise und Städte umfassen und als Vergleichsmaßstab für regionale Entwicklungen dienen.⇒(schla)

Die neue Erwerbspersonenprognose 2045 des BBSR finden Sie unter www.bbsr.bund.de.

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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