Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Anforderung an Wahlvorschlag für ein Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft

27. November 2025
icon_recht_so_1548x1152px

Wie das Kammergericht kürzlich entschieden hat, genügt für einen wirksamen Wahlvorschlag für ein Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft bezüglich der Angabe des ausgeübten Berufes die bloße Angabe „Betriebswirt“ nicht den gesetzlichen Anforderungen und führt zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (Az.: 2 U 106/23). Im vorliegenden Fall lautete der Wahlvorschlag: „Der Aufsichtsrat schlägt vor, Name, Betriebswirt, (Wohnort), mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.“ Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Person war zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Mitglied in weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Wie das Kammergericht entschieden hat, ist bei dem Wahlvorschlag für ein Mitglied des Aufsichtsrats der tatsächlich ausgeübte Beruf anzugeben. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Expertenmeinung von Matthias Zabel, Referatsleiter Genossenschaftsrecht beim GdW

Digital-Abo

  • Unbegrenzter Zugang - alle Inhalte auf wohwi.online lesen
  • Aktuellste Informationen und Hintergründe aus Wohnungspolitik
  • Exklusive Newsletter
Abonnement abschließen

Bereits Abonnent? Einloggen

Am 2. Dezember 2025 wurde @[Dipl.oec. Uwe Eichner] von @[VIVAWEST] in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. @[Axel Gedaschko], GdW-Präsident, und @[Alexander Rychter], Verbandsdirektor VdW Rheinland Westfalen, überreichten ihm an diesem besonderen Abend die Goldmedaille des GdW – eine Würdigung für sein jahrzehntelanges Engagement und seine prägende Rolle in der Branche.   „Uwe Eichner gehört zu den Menschen, die man sich in dieser Branche nicht wegdenken möchte. Wo er am Tisch saß, da wurde entschieden – mit Klarheit, Rückgrat und diesem besonderen Gespür, Menschen zusammenzubringen, ohne dass jemand sein Gesicht verliert“, betonte Axel Gedaschko.  Uwe Eichner hat über viele Jahre hinweg Maßstäbe gesetzt – erst bei der @[GAG Immobilien AG] in Köln, dann bei VIVAWEST. Sein unermüdlicher Einsatz für die Branche zeigt sich besonders in der Azubi-Kampagne, die er zu einer starken, bundesweiten Marke entwickelt hat.   Besonders in Erinnerung bleibt sein unermüdlicher Einsatz, wenn es darum ging, unterschiedliche Standpunkte in der Branche zusammenzuführen. Seine Arbeit hat nicht nur Projekte vorangebracht, sondern die gesamte Branche gestärkt.   Wir wünschen Uwe Eichner einen Ruhestand voller Freude, Zeit mit der Familie und vielleicht etwas weniger Trubel als bisher. Er wird der Branche fehlen, aber sein Vermächtnis bleibt: Verlässlichkeit, Haltung und Inspiration für viele in der Wohnungswirtschaft.

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 49/2025

wi-2025-49

WI 49/2025

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten 2025
  • Mediadaten 2026
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2025
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw