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Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, sind davon 30,6 Millionen Frauen und 28,6 Millionen Männer. Hinzu kommen deutsche Wahlberechtigte, die gänzlich oder überwiegend im Ausland leben, wodurch die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt höher ist. Die Zahl der Wahlberechtigten ist damit voraussichtlich geringer als bei der letzten Bundestagswahl 2021. Damals waren rund 61,2 Millionen Personen wahlberechtigt gewesen. Die Differenz geht vor allem auf die demografische Entwicklung zurück. Zudem ist die zensusbedingte Korrektur des Bevölkerungsbestandes in der aktuellen Schätzung berücksichtigt. Zu den Wahlberechtigten gehören etwa 2,3 Millionen potenzielle Erstwähler, das sind 3,9 Prozent aller Wahlberechtigten. Diese Zahl umfasst alle jungen Deutschen, die seit der letzten Bundestagswahl volljährig geworden sind. Über die Wahlberechtigten für die Bundestagswahlen führt jede Gemeinde in Deutschland ein Wählerverzeichnis. Durch das Wählerverzeichnis wird der Kreis der formell wahlberechtigten Personen festgelegt. Grundlage dafür ist das bei der Gemeinde geführte Einwohnermelderegister. Bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses werden von Amts wegen nur wahlberechtigte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit berücksichtigt, die am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind. Umzüge nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl werden nur auf Antrag im Wählerverzeichnis berücksichtigt.
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