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Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebt in Familien zusammen. Familien sind dabei definiert als Haushalte, in denen Eltern mit ihren Kindern zusammenleben. Dazu gehören zum einen Paare mit Kindern und zum anderen Alleinerziehende. Der Anteil hat sich nach längerem Rückgang ab Mitte der 2010er-Jahre stabilisiert und liegt aktuell bei einem ähnlichen Wert wie 2015 (48 Prozent). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, hatten 1996 noch 57 Prozent der Bevölkerung als Elternteil oder Kind in einer Familie gelebt.

24. September 2026
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Demgegenüber ist der Anteil der Alleinstehenden im längerfristigen Vergleich gestiegen: von 17 Prozent im Jahr 1996 auf 23 Prozent im Jahr 2025. Und auch der Teil der Bevölkerung, der in Partnerschaften ohne Kinder im Haushalt lebt, nahm zu, wenn auch weniger deutlich: von 26 Prozent im Jahr 1996 auf 28 Prozent im Jahr 2025. Aber auch die Familienformen haben sich langfristig verändert. Der Anteil der Ehepaare mit Kindern sank, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern und Alleinerziehende wurden häufiger. Waren im Jahr 1996 noch 78 Prozent der Familien Ehepaare mit Kindern, so ging dieser Anteil bis 2025 auf 66 Prozent zurück. Im Gegenzug stieg der Anteil Alleinerziehender von 18 Prozent im Jahr 1996 auf 24 Prozent im Jahr 2025. Der Anteil der Lebensgemeinschaften mit Kindern stieg von vier Prozent im Jahr 1996 auf 10 Prozent im Jahr 2025. Hintergrund ist ein gesellschaftlicher Wandel, insbesondere in Westdeutschland, in dem nicht-eheliche Familienformen zunehmend akzeptiert wurden. In Ostdeutschland waren diese schon zuvor stärker verbreitet.

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Bezahlbarer Wohnungsbau braucht echte Vorfahrt statt Symbolpolitik! 🏗️📉 Anlässlich der Bundestags-Anhörung zum geplanten BauGB-Update stellt der GdW klar: Zwar sind schnellere, digitale Verfahren und Erleichterungen beim seriellen Bauen ein Schritt in die richtige Richtung – beim wichtigsten Hebel, dem Abwägungsvorrang für bezahlbaren Wohnungsbau, droht das Gesetz jedoch zu kurz zu greifen. Das muss sich ändern: Echter Abwägungsvorrang: Die geplante Bevorzugung des Wohnungsbaus darf nicht auf die abstrakte Bauleitplanung beschränkt bleiben, sondern muss auch für konkrete Vorhaben und den unbeplanten Innenbereich gelten. Im Zweifel muss es heißen: Im Zweifel für den Wohnungsbau! Keine neuen Kostenfallen: Die geplante Ersatzgeldpflicht bei Eingriffen in Natur und Landschaft würde das Bauen gerade in dicht besiedelten Metropolen weiter verteuern – das Gegenteil dessen, was wir aktuell brauchen. Verfahren entbürokratisieren: Schluss mit unnötigen Hürden, damit bezahlbarer Wohnraum endlich schneller entstehen kann. Wir brauchen jetzt Gesetze, die in der Praxis wirken und den Druck auf den angespannten Wohnungsmärkten spürbar senken.

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