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430.000

2. Juli 2025
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Personen sind 2024 im Saldo nach Deutschland zugewandert. Im Vorjahr hatte die Nettozuwanderung noch bei rund 663000 Personen gelegen. Wie das Statistische Bundesamt nach endgültigen Ergebnissen der Wanderungsstatistik mitteilt, waren 2024 rund 1.694.000 Zuzüge und 1.264.000 Fortzüge über die Grenzen Deutschlands zu verzeichnen. Eine Ursache für die geringere Zuwanderung ist eine geringere Nettozuwanderung aus den Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden. Im Vergleich zum Vorjahr registrierte die Wanderungsstatistik deutliche Rückgänge der Nettozuwanderung aus Syrien (-25 Prozent, von 101.000 auf 75.000), der Türkei (-53 Prozent, von 89.000 auf 41.000), und aus Afghanistan (-32 Prozent, von 48.000 auf 33.000). Laut der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gab es 2024 erheblich weniger Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder. Eine andere Ursache für die sinkende Nettozuwanderung ist eine weiter rückläufige Zuwanderung aus den Staaten der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2024 betrug der Wanderungssaldo Deutschlands mit der EU -34.000 Personen. Damit verzeichnet die Wanderungsstatistik nach hohen Wanderungsüberschüssen vor allem in den 2010er Jahren erstmals seit dem Jahr 2008 wieder weniger Zuzüge aus der EU als Fortzüge in andere EU-Staaten. Die Nettozuwanderung aus der Ukraine lag dagegen 2024 wie im Vorjahr unverändert bei 121.000 Personen.

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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