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Etwa jede vierte im Berichtsmonat der monatlichen Bautätigkeitsstatistik im Jahr 2024 ausgewiesene Baugenehmigung wurde nicht in diesem Monat erteilt, sondern früher; hiervon stammt etwa die Hälfte aus dem Vormonat.

21. August 2025
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Darauf weist das Statistische Bundesamt in einer aktuellen Veröffentlichung hin. Der Median aller Abweichungen im jeweiligen Berichtsmonat liegt zwischen einem und zwei Monaten; mindestens drei Viertel aller Nachmeldungen gelangen bis maximal drei bis sieben Monate später in die Baugenehmigungsstatistik. Vereinzelte Erhebungsbogen werden sogar erst Jahre später nachgemeldet. Der Anteil an Nachmeldungen und die Dauer der Verspätungen schwanken im Jahresverlauf. Auf Ebene der gemeldeten Wohnungen, wie sie in der monatlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht werden, steigt der Anteil an Nachmeldungen auf etwa ein Drittel an; dabei sticht der Dezember besonders hervor. Das Konjunkturbild über die Daten der Baugenehmigungen ist also abhängig vom Erfassungszeitpunkt der Nachmeldungen. Im Jahr 2024 wurden monatlich etwa 12.000 Wohnungen rechtzeitig zur Aufbereitung des Ereignismonats der Statistik gemeldet. Hinzu kam eine schwankende Anzahl aus vorherigen Zeiträumen. Zusätzlich weist der Dezember jeweils einen erhöhten Anteil an Nachmeldungen auf und verursacht somit einen unplausiblen Jahresverlauf. Im Jahr 2024 gab es beispielsweise im Dezember mit 22.255 gemeldeten Wohnungsbaugenehmigungen überdurchschnittlich viele. Dies ist auf die Nachmeldungen zurückzuführen, die mit 9.281 Wohnungen deutlich höher lagen als in den übrigen Berichtsmonaten 2024.

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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