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Etwa jede vierte im Berichtsmonat der monatlichen Bautätigkeitsstatistik im Jahr 2024 ausgewiesene Baugenehmigung wurde nicht in diesem Monat erteilt, sondern früher; hiervon stammt etwa die Hälfte aus dem Vormonat.

21. August 2025
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Darauf weist das Statistische Bundesamt in einer aktuellen Veröffentlichung hin. Der Median aller Abweichungen im jeweiligen Berichtsmonat liegt zwischen einem und zwei Monaten; mindestens drei Viertel aller Nachmeldungen gelangen bis maximal drei bis sieben Monate später in die Baugenehmigungsstatistik. Vereinzelte Erhebungsbogen werden sogar erst Jahre später nachgemeldet. Der Anteil an Nachmeldungen und die Dauer der Verspätungen schwanken im Jahresverlauf. Auf Ebene der gemeldeten Wohnungen, wie sie in der monatlichen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht werden, steigt der Anteil an Nachmeldungen auf etwa ein Drittel an; dabei sticht der Dezember besonders hervor. Das Konjunkturbild über die Daten der Baugenehmigungen ist also abhängig vom Erfassungszeitpunkt der Nachmeldungen. Im Jahr 2024 wurden monatlich etwa 12.000 Wohnungen rechtzeitig zur Aufbereitung des Ereignismonats der Statistik gemeldet. Hinzu kam eine schwankende Anzahl aus vorherigen Zeiträumen. Zusätzlich weist der Dezember jeweils einen erhöhten Anteil an Nachmeldungen auf und verursacht somit einen unplausiblen Jahresverlauf. Im Jahr 2024 gab es beispielsweise im Dezember mit 22.255 gemeldeten Wohnungsbaugenehmigungen überdurchschnittlich viele. Dies ist auf die Nachmeldungen zurückzuführen, die mit 9.281 Wohnungen deutlich höher lagen als in den übrigen Berichtsmonaten 2024.

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