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Die Anzahl der Wahlkreise blieb durch die letzte Reform des Wahlrechts vom Juni 2023 unverändert. Maßgeblich für die proportionale Zusammensetzung des Bundestages ist allerdings nun allein das Ergebnis der Zweitstimmen. Denn aus dem Zweitstimmenergebnis ergibt sich die Zahl der Sitze, die einer Partei im neu gewählten Parlament zukommen. Überhang- und Ausgleichsmandate, die nach dem früheren Wahlrecht noch in einem späteren Schritt hinzugerechnet wurden, entstehen nicht mehr. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung hat Sachsen-Anhalt bei der Bundestagswahl 2025 entgegen früheren Aufteilungen einen von neun Wahlkreisen verloren. Im Gegenzug erhält Bayern aufgrund seiner Bevölkerungsentwicklung zu den bisherigen 46 Wahlkreisen einen weiteren Wahlkreis hinzu. Über die meisten Wahlkreise verfügt das Bundesland Nordrhein-Westfalen (64 Wahlkreise), gefolgt von Bayern (47) und Baden-Württemberg (38). Das Saarland verfügt mit vier Wahlkreise über die zweitniedrigste Zahl an Wahlkreise aller Bundesländer. Schlusslicht ist Bremen mit lediglich zwei Wahlkreisen. Die Stadtstaaten Hamburg und Berlin verfügen über sechs beziehungsweise 12 Wahlkreise.
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