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Wohnungswirtschaft in Thüringen reagiert auf Regierungsvertrag von CDU, BSW und SPD

Erfurt – Der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vtw) hat die im Regierungsvertrag von CDU, BSW und SPD vereinbarten Ziele für den Wohnungsmarkt begrüßt. Insbesondere das „Wohnungsbauprogramm 2030“ mit seiner Ausrichtung auf bezahlbares Wohnen und eine nachhaltige Bauweise stellt eine vielversprechende Grundlage dar, um die aktuellen Herausforderungen in der Wohnungswirtschaft anzugehen.

28. November 2024
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„Das Ziel, mehr Sozialwohnungen als heute zu schaffen, zeigt einen klaren Fokus auf die Bezahlbarkeit des Wohnens, den wir als Verband ausdrücklich unterstützen,“ erklärte Frank Emrich, Verbandsdirektor des vtw. „Insbesondere die neue zweite Säule der Förderung, um mittleren Einkommen weiterhin gutes Wohnen zu ermöglichen, begrüßen wir. Und auch das besondere Augenmerk auf nachhaltige Baustoffe ist ein Schritt in die richtige Richtung,“ so Emrich. Die Förderung des Einsatzes von Holz als Baumaterial ist ein wichtiger Beitrag zu nachhaltigem Bauen und Klimaschutz.

Der Verband steht bereit, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen aktiv mitzugestalten. „Wir sehen uns in der Verantwortung, die Inhalte des Koalitionsvertrages in Zusammenarbeit mit den politischen Akteuren und weiteren Partnern in konkrete Maßnahmen zu übersetzen,“ so Emrich weiter. Deshalb hoffe man auf eine breite Zustimmung zum Koalitionsvertrag sowie auf eine ausreichende finanzielle Ausstattung der darin verankerten Programme, um die ambitionierten Ziele tatsächlich erreichen zu können.

Der vtw wertet die aktuellen Pläne als starkes Signal für die Thüringer Wohnungswirtschaft und die Bevölkerung. „Bezahlbares Wohnen, nachhaltige Bauweisen und soziale Verantwortung – das ist der richtige Weg für Thüringen,“ so Emrich abschließend. (brad)

Wer in eine Solaranlage investiert, soll künftig draufzahlen. Klingt paradox? Ist es auch. Mit dem aktuellen Festlegungsentwurf zur Netzentgeltreform steht ein grundlegender Kurswechsel im Raum: Betreiber von Solaranlagen sollen künftig einen zusätzlichen pauschalen Aufschlag von bis zu 165 €/Jahr zahlen – unabhängig von der tatsächlichen Netznutzung und unabhängig von der Anlagenleistung. Auch bestehende Anlagen wären betroffen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist das problematisch: Prosumer leisten über ihren zusätzlichen Netzstrombezug, etwa durch Wärmepumpe und E-Auto, bereits heute einen erhöhten Beitrag zur Netzfinanzierung. Ein pauschaler Aufschlag, der weder nach Leistung noch nach netzdienlichem Verhalten differenziert, wird dieser Realität nicht gerecht. Besonders kritisch: Im Mehrfamilienhaus würde jede Wohnung belastet und die gerade erst eingeführte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung damit vielfach unwirtschaftlich. Hinzu kommt der rückwirkende Eingriff in Bestandsanlagen: ein Vertrauensbruch gegenüber all jenen, die auf verlässliche Rahmenbedingungen gesetzt haben. In einem gemeinsamen Appell mit weiteren Verbänden, wie dem @[BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.] und @[Haus & Grund Deutschland e.V.] hat der GdW die @[Bundesnetzagentur] daher aufgefordert, auf einen pauschalen Prosumer-Aufschlag zu verzichten. Wenn eine zusätzliche Beteiligung unvermeidbar ist, sollte sie sich an der vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Verursachungsgerecht, bürokratieärmer und mit Bestandsschutz. Die Energiewende braucht Anreize, keine zusätzlichen Hürden. Den gemeinsamen Appell finden Sie hier: https://lnkd.in/eDbhd-WY #Netzentgelte #Energiewende #Photovoltaik #Wohnungswirtschaft #Energiepolitik @[BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.] @[Haus & Grund Deutschland e.V.] @[Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)] @[ZVEH] @[BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.] @[DGRV] @[Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS)] @[Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW)] @[Bündnis Bürgerenergie]

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