Wohnungswirtschaft in Hamburg befürchtet Kostensteigerungen durch Novellierung der BauordnungAus den Verbänden
„In vielen Punkten bringt die Überarbeitung der Hamburgischen Bauordnung einen Fortschritt und führt möglicherweise zu einer Reduzierung von Kosten“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Allerdings dürften die künftigen Anforderungen an Barrierefreiheit bei Neubauwohnungen zu einem Anstieg der Baukosten führen.
Hintergrund ist eine neue Vorgabe der Bauordnung, wonach bei einem Neubau künftig ein Drittel aller Wohnungen barrierefrei sein soll. Bislang galt, dass lediglich ein Drittel der Wohnungen einer Etage – das war oft das Erdgeschoss – eine barrierefreie Grundausstattung enthalten muss. Zwar gelte die Neuregelung nur für Wohngebäude, die einen Aufzug hätten, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. „Damit sind aber die meisten Neubauprojekte betroffen.“
„Wir sind allerdings sicher, dass die neue Bauordnung rasch überarbeitet und in punkto Barrierefreiheit die Probleme ‚geheilt‘ werden“, sagte der VNW-Direktor weiter. „Wir erkennen an, dass in der Stadtentwicklungsbehörde eng und pragmatisch mit uns zusammengearbeitet wird. Uns eint das Ziel, die Hürden für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen zu senken. Um so mehr bedauern wir, dass jetzt eine Chance vertan wurde.“
Zudem hätten sich die sozialen Vermieter gewünscht, dass in der überarbeiteten Bauordnung das Prinzip der Vollständigkeitsbestätigung beziehungsweise -fiktion für Antragsunterlagen verankert wird. Bislang führen wiederholte Nachforderungen der Genehmigungsbehörden zu einzelnen Punkten eines Bauantrags – die sogenannte Salamitaktik – zu langen Bescheidfristen“, so VNW-Direktor Andreas Breitner.
Das sei für die Wohnungsunternehmen nicht nur zermürbend, sagt Andreas Breitner. „Es treibt auch die Kosten in die Höhe. Das führt dazu, dass sich vermehrt Unternehmen diese ‚Tortur‘ nicht antun wollen und auf Wohnungsbau verzichten. Ärgerlich ist das Hamburger Versäumnis auch deshalb, weil es in der Berliner Bauordnung eine entsprechende Regelung bereits gibt. Man hätte diese einfach nur übernehmen müssen“, so Breitner. (schir)