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Wohnungswirtschaft in Bremen fordert einfachere Baustandards, Tempo in den Ämtern und bessere Förderung

Bremen – Die soziale Wohnungswirtschaft übt Kritik an der im vorigen Juni vom Bremer Senat eingesetzten Senatskommission „Wohnungsbau“. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), warnt davor, weiter Zeit zu verlieren. Auch in Bremen sind Neubau und Sanierungen wegen schlechter Rahmenbedingungen eingebrochen. Daher benötigt es dringend Maßnahmen, um zu reduzierten Kosten Wohnraum zu schaffen.

17. April 2025
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„Wir benötigen rasch handfeste Entscheidungen der Senatskommission Wohnungsbau, die es ermöglichen, zügig und effizient bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mehr Flexibilität beim Bauen, mehr Tempo bei den Genehmigungsverfahren und gezielte finanzielle Unterstützungen für soziale orientierte Wohnungsunternehmen – das sind die Zutaten, die die Baukosten senken und den bezahlbaren Wohnungsbau aus der Talsohle holen“, sagte vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt.

Der Verband hat folgende Forderungen formuliert:

Unzureichende Haushaltsmittel: Die Bremische Bürgerschaft hat bislang keine zusätzlichen finanziellen Mittel bereitgestellt, um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken. Das muss schleunigst geändert werden. Auf die Dringlichkeit dieser Entscheidung haben wir alle Abgeordneten in Bremen hingewiesen.

Forderung nach Anpassung der Energiestandards: Der vdw Niedersachsen Bremen fordert eine generelle Absenkung der Energiestandards für Neubauten und Sanierung, um es insbesondere sozial orientierten Wohnungsunternehmen zu ermöglichen, bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

Notwendigkeit von Erleichterungen im Neubau: Es bedarf dringend vereinfachter Bauvorschriften und finanzieller Anreize, um sozial verträgliche Mieten gewährleisten zu können.

Mittelfristige Deregulierung des Bauens: Eine Deregulierung ist notwendig, um Innovationen zu fördern und kostengünstiges Bauen zu ermöglichen. Der Gebäudetyp E muss jetzt mit rechtssicheren Standards und Regelungen zum Leben erweckt werden. (ens)

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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