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Wohnungswirtschaft in Baden-Württemberg: Nicht nachlassen bei der sozialen Wohnraumförderung!

Stuttgart – Dass es wieder mehr Sozialwohnungen in Baden-Württemberg gibt, wie Bauministerin Nicole Razavi jüngst verkündete, ist eine gute Nachricht für die vielen Wohnungssuchenden im Land. Auf rund 56.100 Wohnungen ist die Zahl laut Ministeriumsangaben gestiegen. „Der Trend geht damit in die richtige Richtung“, betonte Dr. Iris Beuerle, Verbandsdirektorin beim vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

13. April 2026
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Es sei ein gutes Signal, dass die Landesregierung ihre Förderausgaben deutlich erhöht hat und im Jahr 2025 mehr Förder- und Reservierungszusagen machen konnte als dies in den vergangen zehn Jahren möglich war. Insgesamt 3.367 Förder- und Reservierungszusagen hat die Landesförderbank im vergangenen Jahr vergeben. Für dieses Jahr stehen zusätzlich 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung im Land zur Verfügung. „Dies zeigt, dass die Landesregierung erkannt hat, dass es ohne Förderung immer schwieriger geworden ist, bezahlbaren Wohnraum zu erstellen“, betonte die Verbandsdirektorin. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass der geförderte Wohnraum den Bedarf bei Weitem nicht deckt. In der Wohnungsmarktstudie für Baden-Württemberg vom Herbst 2025 kommt das Pestel-Institut zur Einschätzung, dass annähernd 1,3 Millionen Haushalte in Baden-Württemberg Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben und rund 800.000 Haushalte armutsgefährdet sind.

„Das Land darf bei der Landeswohnraumförderung daher nicht nachlassen – weder bei der strukturellen Ausgestaltung noch beim Programmvolumen. Wir fordern deshalb zur Objektförderung auch eine Subjektförderung und eine Kofinanzierungsquote von 100 Prozent. Angestrebt werden muss, dass die Bundesmittel in gleicher Höhe durch das Land aufgestockt werden“, betonte Beuerle. Es braucht Verlässlichkeit. „Ein Programm, das nach kurzer Zeit ausgeschöpft ist, sorgt nicht dafür, dass mit der Förderung gerechnet werden kann. Unsicherheit bei der Finanzierung aber erschwert die Realisierung von Bauprojekten massiv“, so Beuerle. Rückmeldungen aus den Mitgliedsunternehmen des Verbandes zeigen, dass Projekte ohne Förderung teils nicht realisiert, bis zur Fördersicherheit verschoben oder frei finanziert zu höheren Mietpreisen gebaut werden.

„Darüber hinaus ist aber auch klar, dass allein durch die Mittel der Wohnraumförderung nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Das Bauen muss dringend vereinfacht und damit deutlich kostengünstiger werden. Darin liegt eine große Aufgabe für die neue Landesregierung“, ist Beuerle überzeugt. (schu/schi)

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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