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Wohnungswirtschaft im Westen zu Mieterschutzverordnung: Mietrechtliche Verschärfungen stellen zunehmend klimaneutrales Wohnen in Frage

Düsseldorf – Das Landeskabinett hat am 28. Januar 2025 die neue Mieterschutzverordnung beschlossen, die bereits ab 1. März 2025 gelten wird. Die Verordnung gibt unter anderem vor, in welchem Umfang Mieten in bestehenden Mietverhältnissen und bei einem Mieterwechsel erhöht werden dürfen. Während die Regelungen bislang für 18 Kommunen galt, gilt sie nun für 57.

30. Januar 2025
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„Dass die Landesregierung Regelungen zum Schutz der Mieter vor übertriebenen Mieterhöhungen trifft, ist nachvollziehbar, denn gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt erliegen viele Vermieterinnen und Vermieter der Versuchung, Höchstmieten aufzurufen und ihre Einnahmen zu maximieren“, so Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen angesichts der jüngsten Entscheidung des Landeskabinetts.

Doch die Regelung wirkt auch auf diejenigen, die sozial orientiertes Vermieten ermöglichen wollen – das heißt klimagerechte und zukunftsfähige Gebäude errichten und unterhalten und das bei bezahlbaren Mieten. „Der finanzielle Aufwand für die im Pariser Klimaabkommen vereinbarte Herstellung klimaneutraler Gebäudebestände ist bei unseren Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften immens“, so Rychter weiter. „Immer häufiger taucht mittlerweile die Frage auf, wie eine Finanzierung der Transformation im Gebäudesektor bei anhaltenden mietrechtlichen Verschärfungen überhaupt gelingen kann, ohne mittel- und langfristig das eigene Unternehmen oder die eigene Genossenschaft zu gefährden. Zumal nicht wenige unserer Mitglieder die Mieten in den letzten Jahren nur wenig oder teils gar nicht erhöht haben.“ Günstige Mieten in hoch energieeffizienten Gebäuden zu halten, wird in der Breite schlicht nicht möglich sein.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft unterstützt ausdrücklich die sozialen Aspekte des Mietrechts. Sie setzt sich für einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermieterinnen und Vermietern auf der einen und Mieterinnen und Mietern auf der anderen Seite ein. Demzufolge muss das Mietrecht zukunftsfähig weiterentwickelt werden, um soziales Vermieten auch in Zeiten der Energie- und Wärmewende dauerhaft zu ermöglichen. (sta)

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

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