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Wohnungswirtschaft im Westen zu Mieterschutzverordnung: Mietrechtliche Verschärfungen stellen zunehmend klimaneutrales Wohnen in Frage

Düsseldorf – Das Landeskabinett hat am 28. Januar 2025 die neue Mieterschutzverordnung beschlossen, die bereits ab 1. März 2025 gelten wird. Die Verordnung gibt unter anderem vor, in welchem Umfang Mieten in bestehenden Mietverhältnissen und bei einem Mieterwechsel erhöht werden dürfen. Während die Regelungen bislang für 18 Kommunen galt, gilt sie nun für 57.

30. Januar 2025
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„Dass die Landesregierung Regelungen zum Schutz der Mieter vor übertriebenen Mieterhöhungen trifft, ist nachvollziehbar, denn gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt erliegen viele Vermieterinnen und Vermieter der Versuchung, Höchstmieten aufzurufen und ihre Einnahmen zu maximieren“, so Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen angesichts der jüngsten Entscheidung des Landeskabinetts.

Doch die Regelung wirkt auch auf diejenigen, die sozial orientiertes Vermieten ermöglichen wollen – das heißt klimagerechte und zukunftsfähige Gebäude errichten und unterhalten und das bei bezahlbaren Mieten. „Der finanzielle Aufwand für die im Pariser Klimaabkommen vereinbarte Herstellung klimaneutraler Gebäudebestände ist bei unseren Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften immens“, so Rychter weiter. „Immer häufiger taucht mittlerweile die Frage auf, wie eine Finanzierung der Transformation im Gebäudesektor bei anhaltenden mietrechtlichen Verschärfungen überhaupt gelingen kann, ohne mittel- und langfristig das eigene Unternehmen oder die eigene Genossenschaft zu gefährden. Zumal nicht wenige unserer Mitglieder die Mieten in den letzten Jahren nur wenig oder teils gar nicht erhöht haben.“ Günstige Mieten in hoch energieeffizienten Gebäuden zu halten, wird in der Breite schlicht nicht möglich sein.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft unterstützt ausdrücklich die sozialen Aspekte des Mietrechts. Sie setzt sich für einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermieterinnen und Vermietern auf der einen und Mieterinnen und Mietern auf der anderen Seite ein. Demzufolge muss das Mietrecht zukunftsfähig weiterentwickelt werden, um soziales Vermieten auch in Zeiten der Energie- und Wärmewende dauerhaft zu ermöglichen. (sta)

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