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VNW: Das Schweriner Klimaverträglichkeitsgesetz ist ein guter Kompromiss

Schwerin – Der Schweriner Landtag hat das Klimaverträglichkeitsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Mecklenburg-Vorpommern schrittweise bis 2045 weitgehend treibhausgasneutral werden soll. Ursprünglich war vorgesehen, Klimaneutralität bereits im Jahr 2040 erreichen zu wollen.

8. Juni 2026
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Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Das Gesetz ist ein guter Kompromiss, der es ermöglicht, Klimaschutz so umzusetzen, dass das bezahlbare Wohnen im Land nicht gefährdet wird. VNW-Unternehmen erhalten ihren Wohnungsbestand über viele Jahrzehnte und vermieten diesen zu bezahlbaren Preisen. Nachhaltigkeit ist Teil ihrer DNA.

Deshalb ist für uns das Erreichen von Klimaneutralität keine Frage des ‚Ob‘, sondern des ‚Wie‘. Dabei sind fünf Jahre mehr für die Investitionsplanung unserer Unternehmen von großer Bedeutung. Sie können dadurch in ihren Beständen die Energiewende vorantreiben und zugleich die Mieten niedrig halten.

Anders als Einfamilienhausbesitzer, die ‚bis zum Schluss‘ mit der Installation der Wärmepumpe oder dem Anschluss an die Fernwärme warten können, müssen soziale Vermieter aufgrund der Vielfalt und des Umfangs der Arbeiten ihre Investitionen über viele Jahre planen. Jedes Jahr mehr Zeit ist dabei im Sinne der Mieterinnen und Mieter.

Kritik ist in unserem demokratischen System etwas ganz Normales. Das Schweriner Klimaschutzgesetz mit Verweis auf Bundes- und EU-Regelungen als ‚verfassungswidrig‘ zu bezeichnen, ist jedoch beckmesserisch und Ausdruck einer abgehobenen politischen Debatte, die mit der Lebenswelt der Menschen wenig zu tun hat.

Unsere Unternehmen benötigen Berechenbarkeit. Dazu gehört, dass Gesetze pragmatisch und wirklich umsetzbar sind sowie die Menschen finanziell nicht überlasten. Diese Anforderungen erfüllt das im Landtag beschlossene Regelwerk. Jetzt gilt es, eine sinnvolle öffentliche Förderung zu entwickeln, die die Energiewende voranbringt und die Bezahlbarkeit des Wohnens sichert.

Anders als Schleswig-Holstein und Hamburg, wo wider besseren Wissens die unrealistische Zahl 2040 als Zielzahl für die Klimaneutralität im Gebäudebestand benannt wird, geht Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung einen pragmatischen Weg. Das wird am Ende dem Klimaschutz dienen, weil damit dessen Akzeptanz gesichert wird. Richtig so.“ (schir)

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