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Südwestdeutsche Wohnungswirtschaft begrüßt Gesetzentwurf zur Bauordnung im Hessischen Landtag

Frankfurt am Main – Am 25. Juni 2025 diskutierte der Hessische Landtag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Hessischen Bauordnung. Mit diesem Gesetz sollen die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen erleichtert werden.

1. Juli 2025
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„Bezahlbares Wohnen ist eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit. In ganz Hessen – vom Ballungszentrum bis in den ländlichen Raum – steigen Baukosten und wachsen die bürokratischen Hürden schneller als neuer Wohnraum entsteht. Die Novelle der Hessischen Bauordnung ist deshalb ein überfälliger Schritt, um das Bauen zu erleichtern und die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt spürbar zu entlasten“, erklärte dazu Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest).

„Als Verband haben wir stets deutlich gemacht: Ohne den Abbau unnötiger Bauvorschriften in der Landesbauordnung bleibt bezahlbares Wohnen ein politisches Lippenbekenntnis. Die vorgelegte Reform stellt nun wichtige Weichen – etwa durch die Genehmigungsfreiheit beim Dachgeschossausbau, weniger Stellplatzauflagen für Kraftfahrzeuge und mehr Möglichkeiten zur Nachverdichtung im Innenbereich. Diese Maßnahmen sind keine Detailfragen – sondern Voraussetzung dafür, dass bezahlbare Wohnungen entstehen“, so Dr. Tausendpfund.

Der VdW südwest hat sich von Beginn an aktiv als Mitglied der Expertenkommission „Innovation im Bau“ in die Reform eingebracht und sie mitgestaltet. „Wir begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich, denn Hessen braucht eine Bauordnung, die das Bauen ermöglicht, statt zu bremsen. Klar ist auch: Diese Änderung der Bauordnung ist nur ein erster Schritt. Weitere müssen folgen, damit Bauen wieder schneller, einfacher und günstiger wird, so der Verbandsdirektor abschließend. (voo)

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