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Ostbeauftragten der Bundesregierung erhalten

Hamburg/Berlin – Die Union will Ämter streichen und deshalb künftig auf den Ostbeauftragten der Bundesregierung verzichten. Im 35. Jahr der deutschen Wiedervereinigung mache das Amt keinen Sinn mehr, heißt es aus der CDU/CSU-Bundestagfraktion. Es gebe auch im Westen Deutschlands strukturschwache Regionen, die die Aufmerksamkeit der Bundesregierung benötigten. Das Amt des Ostbeauftragten gibt es seit 2021 und hat der SPD-Politiker Carsten Schneider inne.

20. Januar 2025
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„Grundsätzlich halten wir das Amt des Ostbeauftragten für sinnvoll und wünschen uns, dass es bei der künftigen Bundesregierung erhalten bleibt. Es gibt spezifisch ostdeutsche Probleme, die an die Bundesregierung adressiert und von dieser gelöst werden müssen. Entscheidend ist natürlich, dass der Ostbeauftragte nicht nur so heißt, sondern sich wirklich um die ostdeutschen Bundesländer kümmert“, erklärte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

„Auch wenn der bisherige Amtsinhaber sich nicht um die Probleme der gemeinwohlorientierten Vermieter und damit auch nicht um die wichtige soziale Frage des bezahlbaren Wohnens gekümmert hat, ist das Amt sinnvoll. Die neue Bundesregierung muss endlich eine Lösung für die DDR-Altschuldenproblematik finden.“

Nach wie vor mehr als 100 Millionen Euro DDR-Altschulden

„Ein spezifisches Problem der ostdeutschen Wohnungsunternehmen sind die aus der Wendezeit stammenden DDR-Altschulden“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Diese Schulden waren zu DDR-Zeiten von den Städten, Kreisen und Bezirken auch für den Bau von Straßen, Schulen oder Kindergärten aufgenommen worden und wurden im Zuge der deutschen Wiedervereinigung den sozialen Vermietern aufgebürdet.“

Mecklenburg-Vorpommern habe zwar als einziges ostdeutsches Bundesland eine Regelung für die Übernahme der Altschulden von kommunalen Unternehmen gefunden, so der VNW-Direktor. „Die zahlreichen Wohnungsbaugenossenschaften, die ebenso für niedrige Mieten und damit den sozialen Frieden in unserem Land sorgen, gingen jedoch leer aus. Derzeit lasten Altschulden in Höhe von rund 110 Millionen Euro auf den im VNW organisierten Genossenschaften.“

Die sozialen Vermieter hätten mit großer Enttäuschung zur Kenntnis nehmen müssen, dass den Ostbeauftragten der Bundesregierung, Carsten Schneider, dieses Problem nicht interessiere, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „So wurden mehrere geplante Treffen abgesagt. Und von einer Initiative, dieses Problem auf Bundesebene anzugehen, ist mir auch nichts bekannt. Die Bundesregierung macht sich hier auf Kosten von Mieterinnen und Mieter einen schlanken Fuß.“

Das Geld aus der Schuldentilgung fehlt bei Energiewende

Die Brisanz der DDR-Altschulden ergibt sich aus den Herausforderungen, vor denen Wohnungsunternehmen im Rahmen der Energiewende stehen. „Um den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu mindern, müssen unsere Betriebe in den kommenden Jahren viel Geld investieren. Da ist es mehr als ärgerlich, wenn den Unternehmen wertvolle Finanzmittel aus der Tasche gezogen werden, um Schulden zu begleichen, die sie nicht zu verantworten haben“, sagt Andreas Breitner. „Letzten Ende müssten die Mieterinnen und Mieter der Genossenschaften, „die es ohnehin nicht so dicke haben, diese Kosten über ihre Wohnkosten tragen. Was daran gerecht und sozial sein soll, erschließt sich mir nicht.“

Der VNW-Direktor erwartet von der künftigen Bundesregierung, einen Weg zu finden, auch Wohnungsbaugenossenschaften von dieser Bürde zu befreien. „Wer eine erfolgreiche Energiewende undbezahlbares Wohnen will, der muss die sozialen Vermieter auch die Lage versetzen, diese Ziele umzusetzen.

Die Übernahme von DDR-Altschulden käme einer sinnvollen Wirtschaftsförderung gleich. Profitieren würden Mieterinnen und Mieter, aber auch die vielen Handwerks- und Bauunternehmen vor Ort. Vor allem im ländlichen Raum gehören die sozialen Vermieter zu den wenigen wirtschaftlichen Ankern.“ (schir/schi)

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