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Leichteres Bauen im ländlichen Raum von Schleswig-Holstein

Kiel – Gemeinden im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins können künftig leichter Wohnraum schaffen. Wohnungen mit geringem Flächenverbrauch, etwa in Mehrfamilienhäusern oder Dachausbauten, werden künftig weniger stark begrenzt, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) mitteilte. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen begrenzt den Neubau von Wohnungen im ländlichen Raum auf 10 Prozent des Bestandes von Ende 2020. Er gilt für die Jahre 2022 bis 2036. Die Wohnungen mit geringem Flächenverbrauch werden künftig nur noch zur Hälfte statt wie bisher zu zwei Dritteln auf den Entwicklungsrahmen angerechnet. Die Landesregierung hat den Landesentwicklungsplan entsprechend geändert.

27. Februar 2025
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„Die sozialen Vermieter begrüßen alles, was die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ermöglicht. Das Land hat jetzt den Bau von Wohnungen im ländlichen Raum erleichtert – nun sind die Kommunen gefordert, diese Möglichkeit zu nutzen und entsprechendes Planrecht zu schaffen“, erklärte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

„Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass auf dem flachen Land jetzt massenhaft Wohnungen entstehen. Zwar haben sich in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten für Homeoffice verbessert. Aber nach wie vor ziehen junge Menschen eher vom Land in die Stadt als umgekehrt“, so Breitner.

Die jetzt von der Landesregierung getroffene Entscheidung ist ein Puzzleteil im Bemühen um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Notwendig ist, den ersten Schritten der Entbürokratisierung und der Entschlackung der Bauordnung weitere Schritte folgen zu lassen. (schir)

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

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