Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern fördert Barrierearmut
„Ein Zuschuss von 4.500 Euro je Wohnung ist eine gute Nachricht. Angesichts der Alterung der Gesellschaft müssen viele sozialorientierte Vermieter in die Barrierearmut ihrer Bestände investieren. Fahrstühle sind in vielen Fällen eine notwendige Maßnahme. Angesichts der Herausforderungen sind die jährlichen Fördermittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro überschaubar, aber anerkennenswert“, erklärte dazu Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).
Allerdings dürfe nicht vergessen werden, dass ein Fahrstuhl erhebliche Unterhaltskosten verursacht, die Wohnungsunternehmen oftmals davon abhält, diesen einzubauen. Bis zu 500 Euro pro Monat müssen kalkuliert werden, was natürlich die Miete erhöht. Je weniger Wohnungen von einem Fahrstuhl „versorgt“ werden, desto höher sind die Kosten pro einzelner Wohnung. „Zudem sind im ländlichen Raum die Durchschnittsmieten sehr niedrig, so dass viele Bewohnerinnen und Bewohner, vor allem wenn sie in unteren Geschossen leben, die Mehrkosten nicht tragen wollen“, so Breitner.
Unternehmen erleben vermehrt, dass Wohnungen im fünften und sechsten Stock kaum zu vermieten sind. Ein Rückbau von zwei Etagen ist bei den niedrigen Mieten nicht umzusetzen. Manche Unternehmen kappen daher die Versorgungsleitungen für die oberen Etagen und versiegeln die Wohnungen. „Das kann nicht die Lösung sein. Sinnvoll wäre daher eine Förderung aus einem Guss, die neben Barrierefreiheit den Rückbau- und Umbaumaßnahmen im Blick hat“, sagte Breitner.
Viele Wohnblöcke haben eine gute Bausubstanz. Ihre Ausstattung oder ihre Grundrisse passen aber oft nicht zu den Wünschen der potenziellen Mieterinnen und Mieter. Mehr Förderung für den Umbau wäre zudem im Sinne von Klimaschutz und Nachhaltigkeit, denn die meisten klimaschädlichen Emissionen eines Wohngebäudes werden bei dessen Bau verursacht. (schir)