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Grundsteuerreform: Mieterhaushalte sowie Haus- und Grundstückeigentümer werden zur Kasse gebeten

Hannover – Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und der Verband Wohneigentum Niedersachsen haben am 20. August 2025 in Hannover auf die gravierenden Folgen der Grundsteuerreform hingewiesen. Entgegen dem politischen Versprechen der aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform hat rund ein Drittel aller Kommunen in Niedersachsen im Jahr 2025 Hebesätze festgesetzt, die – teilweise deutlich – über den sogenannten „aufkommensneutralen Hebesätzen“ liegen. Dadurch müssen sowohl Haus- und Grundstückseigentümer als auch Mieter vielerorts deutlich höhere Grundsteuern zahlen als noch im Vorjahr.

20. August 2025
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„Nun haben wir den Salat. Von aufkommensneutraler Umsetzung der Grundsteuer kann keine Rede sein“, sagte Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen. „Die sozialorientierte Wohnungswirtschaft hatte frühzeitig das Land aufgefordert, mit der Verabschiedung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes die niedersächsischen Kommunen zur Festlegung aufkommensneutraler Hebesätze zu verpflichten. Dies wurde zwar immer wieder beteuert, aber geschehen ist nichts. Die Aufkommensneutralität war eine Märchenerzählung. Schuld sind nicht die Kommunen, die händeringend nach Einnahmemöglichkeiten suchen, um ihren zahlreichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Das Dilemma war vorprogrammiert, weil das Verfahren intransparent und die neuen Regeln auch für Mandatsträger kaum zu verstehen waren. Leidtragende sind nun die Mieter, die die Grundsteuer anteilsmäßig über die Betriebskostenabrechnung zu zahlen haben. Wieder ein Baustein, der die Wohnkostenbelastung nach oben treibt und unserem Anspruch, für mehr bezahlbares Wohnen zu sorgen, im Weg liegt.“

„Die politisch versprochene Aufkommensneutralität in den Gemeinden muss hergestellt werden! § 7 Abs. 1 des Niedersächsichen Grundsteuergesetzes regelt, dass die Gemeinden im Verhältnis zum bisherigen Haushaltsvolumen bei der Grundsteuer die Hebesätze nach der neuen Grundsteuerreform so festzusetzen haben bzw. veröffentlichen müssen, dass das insgesamte gemeindliche Steueraufkommen aus diesem Bereich für den Kommunalhaushalt aufkommensneutral bleibt“, sagte Tibor Herczeg, Geschäftsführer des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen. „Das Versprechen der Politik bei der Reform des Grundsteuergesetzes war eindeutig. Die Grundstückseigentümer sollten nicht höher belastet werden. Schnell wurde daraus eine allgemeine Aufkommensneutralität für die Gemeinden mit der nun gesetzlichen Regelung, dass der aufkommensneutrale Hebesatz nur berechnet und veröffentlicht werden muss, damit die Bürgerinnen und Bürger informiert sind. Abhilfe schafft das nicht. Im Gegenteil: Die Kommunen passen vielerorts ihre Hebesätze derart an, dass deutliche Mehreinnahmen bei der Grundsteuer generiert werden. Wenn schon durch den Gesetzgeber die versprochene Aufkommensneutralität nicht geboten wird, dann sollte zumindest die Aufkommensneutralität justiziabel gemachen werden, indem man sie transparenter ausgestaltet. Nicht nur die Mieter sind nun die Leidtragenden. Gerade die selbstnutzenden privaten Hauseigentümer werden erneut zur Kasse gebeten. Erneut eine Reform, die absehbar mehr belastet als entlastet.“

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