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Genossenschaften in Schleswig-Holstein: Abriss ist die allerletzte Variante

Kiel – Wohnungsbaugenossenschaften sind sogenannte Bestandshalter. Sie investieren über viele Jahrzehnte in den Erhalt und die Modernisierung ihrer Wohnungsbestände. Sie garantieren dadurch bezahlbare Mieten. „Allerdings kommen einzelne Gebäude nach mehreren Jahrzehnten an ihre physischen Grenzen und könnten nicht mehr zu einem vertretbaren Aufwand saniert werden“, sagt Sven Auen, Vorstandsvorsitzender des Wohnungsbaugenossenschaften Schleswig-Holstein e.V. (WBG-SH e.V.)*.

3. Februar 2026
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„Die schleswig-holsteinischen Wohnungsbaugenossenschaften haben in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder überalte Wohngebäude zurückgebaut und anschließend an dem Standort – oftmals mehr als zuvor – bezahlbare Wohnungen errichtet. Zumeist waren diese Projekte städtebaulich, wirtschaftlich und sozial erfolgreich.“

Gleichzeitig erlebten die Genossenschaften in der Praxis, dass die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich seien, sagt Sven Auen. „Sanierung, Nachverdichtung oder Ersatzneubau lassen sich nicht nach ‚Schema F‘ bewerten. Es gibt Projekte, bei denen der Bestandserhalt gut funktioniert. Es gibt aber vereinzelt auch Fälle, in denen technische, wirtschaftliche oder soziale Gründe einen Neubau notwendig machen.“

Augenmaß ist notwendig

„Wir sind uns bewusst, dass im Leben eines Wohngebäudes der größte Ausstoß klimaschädlicher Emissionen bei dessen Errichtung erfolgt. Deshalb versuchen wir, Abriss und Ersatzneubau tunlichst zu vermeiden.“ Allerdings müsse das Ganze stets mit Blick auf bezahlbare betrachtet werden, sagt Auen.

„Wir haben aktuell in Kiel und Lübeck jeweils einen Fall, bei dem die Sanierung von in die Jahre gekommenen Wohngebäuden derart teuer wird, dass die Kosten für die nicht tragbar sind.“ Eine Quersubventionierung durch andere Genossenschaftsmitglieder stoße jedoch an die Grenze innergenossenschaftlicher Solidarität.

Zudem machten moderne technische Anforderungen eine sinnvolle Sanierung in manchen Fällen unmöglich. So verhindert in Kiel beispielsweise der Zustand des Gebäudes die energetische Sanierung inklusive Dachgeschossausbau. In Lübeck, wo das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt worden sei, müsste die Wärmedämmung innerhalb der Wohnung installiert werden.

Tausende Wohnungen in wenigen Jahren

Vor allem in den 50er- und 60er-Jahren hätten die Genossenschaften angesichts der verbreiteten Wohnungsnot rasch Tausende bezahlbare Wohnungen errichtet – mehrere Tausend in Kiel, Flensburg und Lübeck, so Sven Auen weiter. „Die allermeisten dieser Wohnungen haben wir in den vergangenen Jahrzehnten mit erheblichem Aufwand instandgehalten und mehrfach modernisiert. Die Genossenschaften haben so den sozialen Frieden im Land gesichert.“

Die Energiewende stellt unsere Genossenschaften vor große Herausforderungen: der Einbau moderner Heizungen, die Dämmung von Außenwänden und die Installation dreifachverglaster Fenster sind notwendig, aber auch aufwändig. In vielen Fällen ist das mach- und bezahlbar. In einigen wenigen auf Grund der besonders schlechten Energiebilanz aber nicht“, so Auen weiter.

Sven Auen versichert: „Jede Genossenschaft prüft den Einzelfall genau, bespricht sich mit verschiedenen Verantwortlichen in der Stadt und den jeweiligen Aufsichtsgremien der Genossenschaft. Wir führen umfangreiche Info-Veranstaltungen durch und setzen die betroffenen Mieterinnen und Mieter frühzeitig über die geplante Maßnahme in Kenntnis.

Also: Gibt es nicht doch eine Möglichkeit, das Gebäude zu erhalten? Manchmal planen wir sogar verschiedene Varianten. Wir machen es uns nicht leicht und gehen oft an die Grenze des Machbaren. Erst wenn alles andere nicht möglich ist, entscheiden wir uns – in den allermeisten Fällen im Konsens mit unseren Mitgliedern – für einen Abriss.“

Auch Genossenschaften müssen auf Wirtschaftlichkeit achten

Am Ende gelte auch für soziale Vermieter, dass der Euro immer nur einmal ausgegeben werden könne, so Sven Auen weiter. „Wohnungsgenossenschaften existieren im Norden seit mehr als 150 Jahren. Sie haben Krieg, Inflation, Zerstörung, Wiederaufbau nur deshalb ‚überstanden‘, weil sie stets nachhaltig und mit Augenmaß gewirtschaftet haben. Zudem sind die Vorstände ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet, das Vermögen und die Wohngebäude der Genossenschaft zu erhalten.“

Wenn ein Abriss zu einer besonderen Härte bei den betroffenen Mieterinnen und Mietern führt, gingen die Genossenschaften solidarisch vor, sagt Sven Auen. „Wir informieren zumeist mehrere Jahre vorher und lassen den Menschen Zeit für einen Umzug. Wir kümmern uns um Ersatzwohnungen, unterstützen beim Umzug und bieten den Mieterinnen und Mietern an, in das angestammte Quartier zurückkehren zu können.

Damit bleibt der Abriss für Genossenschaften das, was er immer war: die letzte, wohlüberlegte Option, wenn Verantwortung für unsere Mieter, Klima und bezahlbares Wohnen keine andere Wahl mehr lässt.“ (schir)

*Sven Auen ist Vorstandsvorsitzender der WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG

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