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Genossenschaften in Schleswig-Holstein: Abriss ist die allerletzte Variante

Kiel – Wohnungsbaugenossenschaften sind sogenannte Bestandshalter. Sie investieren über viele Jahrzehnte in den Erhalt und die Modernisierung ihrer Wohnungsbestände. Sie garantieren dadurch bezahlbare Mieten. „Allerdings kommen einzelne Gebäude nach mehreren Jahrzehnten an ihre physischen Grenzen und könnten nicht mehr zu einem vertretbaren Aufwand saniert werden“, sagt Sven Auen, Vorstandsvorsitzender des Wohnungsbaugenossenschaften Schleswig-Holstein e.V. (WBG-SH e.V.)*.

3. Februar 2026
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„Die schleswig-holsteinischen Wohnungsbaugenossenschaften haben in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder überalte Wohngebäude zurückgebaut und anschließend an dem Standort – oftmals mehr als zuvor – bezahlbare Wohnungen errichtet. Zumeist waren diese Projekte städtebaulich, wirtschaftlich und sozial erfolgreich.“

Gleichzeitig erlebten die Genossenschaften in der Praxis, dass die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich seien, sagt Sven Auen. „Sanierung, Nachverdichtung oder Ersatzneubau lassen sich nicht nach ‚Schema F‘ bewerten. Es gibt Projekte, bei denen der Bestandserhalt gut funktioniert. Es gibt aber vereinzelt auch Fälle, in denen technische, wirtschaftliche oder soziale Gründe einen Neubau notwendig machen.“

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