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Eine Verlängerung der Mietpreisbremse schafft auch im Norden keine einzige neue Wohnung

Hamburg – SPD und Grüne in der Hansestadt wollen die Mietpreisbremse verlängern. Die Hamburgische Bürgerschaft soll am 12. Februar 2025 über einen entsprechenden Antrag der beiden Fraktionen abstimmen. Bei Zustimmung wird die Regelung bis Ende des Jahres verlängert.

5. Februar 2025
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„Immer mehr von immer demselben wird unsere Probleme nicht lösen. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse schafft keine einzige Wohnung, sondern stärkt lediglich die Vorurteile gegen alle Vermieter Hamburgs“, erklärt dazu Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

„Die sozialen Vermieter sind an einem guten Verhältnis zu ihren Mietern interessiert und setzen Mietsteigerungen in der Regel nur um, wenn das wirtschaftlich geboten ist. Selbst dann tun sie es mit sozialpolitischer Verantwortung.

Genauso wie die Stadt, die ihre jährlichen Gebührenerhöhungen mit steigenden Kosten und Inflation begründen, sollte das auch für Vermieter gelten. In diesem Zusammenhang: Wo ist eigentlich eine Gebührenerhöhungsbremse?

Die Lösung der Probleme auf Hamburgs Wohnungsmarkt liegt im Neubau. Hamburg hat zuletzt ihre Wohnungsbauförderung deutlich ausgeweitet und den Bau von Wohnungen erleichtert. Zumindest die Zahl der Baugenehmigungen hat sich stabilisiert.

Die Ankündigung, dass die hohe Förderung in den kommenden beiden Jahren beibehalten wird, war ein richtiges Signal. Es hätte also einer Verlängerung der Mietpreisbremse nicht bedurft.

Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete der rund 350 Hamburger VNW-Unternehmen liegt derzeit bei monatlich 6,59 Euro pro Quadratmeter. Die Möglichkeiten, angesichts von Inflation und Lohnsteigerungen selbst maßvolle Mieterhöhungen zu beschränken, ist falsch. Es wird dazu beitragen, potenziellen Vermieterinnen und Vermieter die Motivation zu nehmen, mehr Wohnungen anzubieten. Mietpreisbremse klingt harmlos, verengt aber den Hamburger Wohnungsmarkt weiter.“ (schir/schi)

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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