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Denkmalschutz muss auch die Bezahlbarkeit des Wohnens im Blick haben

Hamburg – Der Hamburger Denkmalschutz hat Vorgaben für die Fassaden von Altbauten aus dem 20. Jahrhundert formuliert. Demnach sei „ein breites überliefertes Farbspiel von mittleren bis hellen Grau-, Braun- und Ockertönen“ nötig. Die ab den 1980er Jahren aufgekommenen weißen oder teilweise mit Farbflächen abgesetzten Gestaltungen würden dem Ursprung widersprechen. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Altonaer CDU-Wahlkreisabgeordneten Antonia Goldner hervor.

7. April 2026
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„So wichtig Denkmalschutz ist, genauso wichtig ist es, dass auch das Wohnen in den denkmalgeschützten Wohngebäuden bezahlbar bleibt. Viele soziale Vermieter müssen heute auf Grund der Energiewende massiv in ihre Bestände investieren. Solarzellen und Außendämmung sind nur zwei Beispiele.

Dabei sind sie nicht selten mit den hohen Anforderungen des Denkmalschutzes konfrontiert, die sie umsetzen müssen. Diese treiben jedoch die Investitionskosten, für die am Ende die Mieterinnen und Mieter aufkommen müssen. Damit wird das bezahlbare Wohnen nachhaltig gefährdet. Zudem wird die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude schwieriger.

Hinzu kommt, dass denkmalgeschützte Gebäude oft nicht mehr den modernen Anforderungen beim Schallschutz, beim Brandschutz oder bei der Verkehrssicherheit entsprechen. Es muss die Möglichkeit bestehen, diese Gebäude zu modernisieren, ohne dass die Kosten ins Utopische steigen.

Das Hamburgische Denkmalschutzgesetz kennt im Grundsatz kein Nutzungsende der geschützten Gebäude. Diese Vorstellung kollidiert jedoch mit den praktischen Erfordernissen einer zeitgemäßen Wohnraumnutzung“, erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) dazu. (schir)

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