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Änderung der saarländischen Landesbauordnung: Wohnungswirtschaft unterstützt Vorhaben, fordert aber zugleich weitere Maßnahmen

Saarbrücken – Die saarländische Landesbauordnung soll umfangreich novelliert werden. Im zuständigen Landtagsausschuss für Inneres, Bauen und Sport fand am 30. Januar 2025 eine Anhörung verschiedener Interessensverbände statt, so auch des Verbandes der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW saar).

13. Februar 2025
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„Der VdW saar begrüßt das Vorhaben der Landesregierung zur Überarbeitung der Landesbauordnung. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe wichtiger Punkte, die das Bauen erleichtern und beschleunigen können, so z. B. die Einführung der Typengenehmigung und die Anpassung des baulichen Brandschutzes“, sagte Volker Leers, Verbandspräsident des VdW saar.

Der VdW saar zeigte den Abgeordneten aber auch kritikwürdige Punkte auf. Von der geplanten PV-Pflicht für den Neubau und die grundlegende Dachsanierung öffentlicher Gebäude wären auch die Wohngebäude öffentlicher Wohnungsunternehmen betroffen. Eine Dachsanierung kann damit unter Umständen stark erschwert werden, sodass die Mehrkosten über höhere Mieten gedeckt werden müssten. Dort, wo es sinnvoll ist, werden ohnehin meist Solaranlagen errichtet. Eine recht pauschale Verpflichtung ist fehl am Platz. Ein weiterer Hinweis erfolgte zum Vollzug der Landesbauordnung durch die Unteren Baubehörden. Dieser ist nach Feststellung des VdW saar teilweise sehr uneinheitlich. „Vor allem beim baulichen Brandschutz und bei der Prüfstatik stellen wir eine sehr unterschiedliche Auslegung der Landesbauordnung fest“, so Leers. „Der VdW saar empfiehlt daher, so wie in anderen Bundesländern auch, eine Verwaltungsvorschrift, die für eine einheitlichere Auslegung und Anwendung der Landesbauordnung durch die Unteren Baubehörden sorgt.“

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt des VdW saar ist das saarländische Vorgehen zum Widerspruchsverfahren gegen Baugenehmigungen. Das saarländische Ausführungsgesetz zur bundesrechtlichen Verwaltungsgerichtsordnung gibt verbindlich die Durchführung eines förmlichen Widerspruchsverfahrens vor. Dazu Leers: „Diese Vorgehensweise hebelt die Beschleunigungsabsicht der Landesbauordnung völlig aus. Wird gegen eine Baugenehmigung, was inzwischen die Regel ist, Widerspruch erhoben, muss zunächst ein förmliches Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. In der Landeshauptstadt Saarbrücken z. B. dauert dies auf Grund der personellen Unterbesetzung des Stadtrechtsausschusses unter Umständen mehrere Jahre. In dieser Zeit kann nicht gebaut werden.“ Der VdW saar fordert daher eine Änderung der landesrechtlichen Rechtslage, so wie in anderen Bundesländern, um an dieser Stelle die Landesbauordnung nicht auszuhebeln. (wack/schi)

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