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Austausch mit Housing Task Force der EU-Kommission: GdW präsentiert konkrete Lösungen

Berlin – Das Thema Wohnen rückt im Jahr 2026 stärker in den Fokus des Europäischen Semesters. Vor diesem Hintergrund lud die Housing Task Force der Europäischen Kommission am 26. Januar 2026 im Europäischen Haus in Berlin zu einem Austausch mit der deutschen Wohnungswirtschaft. Ziel des Treffens war es, gemeinsam an konkreten Lösungsvorschlägen für nationale Gesetzesänderungen zu arbeiten, die die Rahmenbedingungen für das Bauen und Wohnen spürbar erleichtern sollen.

29. Januar 2026
Vertreter des GdW und weiterer immobilienwirtschaftlicher Verbände mit Repräsentanten der EU-Kommission beim gemeinsamen Treffen in Berlin
Vertreter des GdW und weiterer immobilienwirtschaftlicher Verbände mit Repräsentanten der EU-Kommission beim gemeinsamen Treffen in BerlinFoto: GdW

Die Europäische Kommission wurde vor Ort durch Dr. Michael Stierle und Balazs Palvolgyi vertreten, während weitere Kollegen aus Brüssel digital zugeschaltet waren. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW war für den Austausch breit aufgestellt: Neben Präsident Axel Gedaschko und Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser brachten die Fachreferenten Christian Gebhardt und Dr. Sabine Schäfer sowie Dr. Özgür Öner, Leiter des GdW-Büros in Brüssel, ihre Expertise in die Runde ein. Abgerundet wurde die Runde durch Vertreter von Vonovia und der Verbände Haus & Grund sowie dem Zentralen Immobilienausschuss (ZIA).

Der GdW nutzte die Gesprächsrunde, um eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Entlastung des Marktes vorzustellen. Darunter die sogenannte ‚Fast-Lane‘, die einen befristeten Abwägungsvorrang für die Schaffung von Wohnraum vorsieht. Darüber hinaus adressierte der GdW die dringende Notwendigkeit, das Mietrecht präziser an europäische Vorgaben anzupassen. Nur so lassen sich die ambitionierten energetischen Anforderungen in einer Weise umsetzen, die für die Unternehmen in der Praxis auch wirtschaftlich leistbar bleibt. Zudem forderte der Verband, die Finanzierungsmodalitäten stärker an die Realität von Bestandshaltern und langfristig orientierten Investoren anzupassen.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Entschlackung bürokratischer Prozesse: Der GdW plädierte für eine temporäre Aussetzung des EU-Vergaberechts für den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Denn vielfach fallen kommunale Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber unter das Vergaberecht. Die Einhaltung der vergaberechtlichen Anforderungen ist zeit- und kostenintensiv und bedeutet gerade gegenüber anderen Akteuren einen Wettbewerbsnachteil. Im Wohnungsbau bewerben sich zudem kaum Unternehmen aus anderen europäischen Ländern für entsprechende Projekte, sofern sie nicht einen Sitz in Deutschland haben. Insofern brauche man zumindest temporär ein Aussetzen von den starren Vorgaben des Vergaberechts. Auch die Gesamtvergabe müsse erleichtert werden.

Die Losvergabe darf aus Sicht des GdW nicht verschärft werden, sie ist bürokratisch, erfordert einen hohen Koordinierungsaufwand und ist mit Kosten verbunden. Faktisch ist sie mit dem seriellen und modularen Bauen unvereinbar. Auch haben sich in der EU vorgesehene Mini-Wettbewerbe als Hindernis für die Umsetzung des seriellen Bauens erwiesen. Auch wenn alle wesentlichen Bedingungen für die zu errichtenden Gebäude bereits in der Rahmenvereinbarung festgelegt sind, bedarf es für jeden Einzelabruf einer Konkretisierung und Anpassung an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten. Um den Wohnungsbau spürbar zu beschleunigen, wäre ein Verzicht auf diese Mini-Wettbewerbe daher ein entscheidender Hebel. (zeis)

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