Rat der Europäischen Union legt Standpunkt zum „European Business Wallet” fest
Konkret soll sie den Unternehmen folgende Möglichkeiten bieten: Die Identität anderer zu überprüfen und zum anderen die eigene Identität digital nachzuweisen, vertrauenswürdige Dokumente sofort zu erstellen, zu speichern und weiterzugeben, Dokumente elektronisch zu unterzeichnen, mit einem Zeitstempel zu versehen und zu versiegeln sowie rechtliche Befugnisse auf Vertreter zu übertragen und über einen sicheren und effizienten Kommunikationsweg mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen zu kommunizieren.
Die Mitgliedstaaten werden auch weiterhin ihre bestehenden nationalen Lösungen nutzen können und gleichzeitig deren Interoperabilität mit dem „European Business Wallet“ gewährleisten.
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