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Rat der Europäischen Union legt Standpunkt zum „European Business Wallet” fest

Brüssel – Der EU-Rat hat am 9. Juni 2026 seinen Standpunkt zum „European Business Wallet“ (EBW), der europäischen Unternehmensbrieftasche, verabschiedet. Diese soll bestimmte Vorgänge digitalisieren, die bislang persönlich abgewickelt werden mussten.

2. Juli 2026
© European Union 2025 - Source  EP
© European Union 2025 - Source : EP

Konkret soll sie den Unternehmen folgende Möglichkeiten bieten: Die Identität anderer zu überprüfen und zum anderen die eigene Identität digital nachzuweisen, vertrauenswürdige Dokumente sofort zu erstellen, zu speichern und weiterzugeben, Dokumente elektronisch zu unterzeichnen, mit einem Zeitstempel zu versehen und zu versiegeln sowie rechtliche Befugnisse auf Vertreter zu übertragen und über einen sicheren und effizienten Kommunikationsweg mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen zu kommunizieren.

Die Mitgliedstaaten werden auch weiterhin ihre bestehenden nationalen Lösungen nutzen können und gleichzeitig deren Interoperabilität mit dem „European Business Wallet“ gewährleisten.

Digitale Verfahren, die mithilfe des „European Business Wallet“ durchgeführt werden, werden weitgehend als rechtlich gleichwertig mit herkömmlichen, papierbasierten Verfahren anerkannt. Der Rat hat jedoch klargestellt, dass nationale Verwaltungs- und Verfahrensanforderungen weiterhin gelten.

Um die Rechtssicherheit zu stärken, wurde zudem klargestellt, dass das für EBW-Anbieter vorgesehene Ermächtigungssystem nicht dazu bestimmt ist, Vollmachten oder gesetzliche Mandate zu beeinträchtigen, die nach nationalem oder Unionsrecht erteilt wurden.

Der EU-Rat hat sich im Bereich der Cybersicherheit darauf geeinigt, die Schwelle für die Zulassung von Anbietern des European Business Wallet anzuheben. Die Kommission muss zudem Durchführungsrechtsakte erlassen, die die technischen Spezifikationen sowie die von den Anbietern vorzulegenden Unterlagen festlegen. Im Falle einer systematischen Nichteinhaltung wird außerdem die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden gestärkt. Für die Prüfung von Zulassungsanträgen stehen ihnen 60 Tage zur Verfügung.

Bevor der Rat und das Europäische Parlament die Verhandlungen aufnehmen können, muss das Europäische Parlament jedoch noch seinen Standpunkt festlegen. ⇒(bue)

Weitere Informationen finden Sie
unter www.consilium.europa.eu

🏗️ Baugenehmigungen steigen – jetzt muss aus Zuversicht bezahlbarer Wohnraum werden Die Genehmigungszahlen zeigen weiter nach oben: Im Juli wurden bundesweit 22.500 Wohnungen genehmigt, 1,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Von Januar bis Juli waren es 148.800 Wohnungen – ein Plus von 12,9 Prozent. Besonders wichtig für den Mietwohnungsbau: Bei neuen Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 15,1 Prozent auf 79.700. Das ist ein ermutigendes Signal. Aber: Eine Genehmigung ist noch keine gebaute und vor allem keine bezahlbare Wohnung. Auch die jüngste ifo-Umfrage zeigt: Die Zuversicht im Wohnungsbau wächst, die aktuelle Geschäftslage bleibt jedoch schwierig. Was jetzt zählt: 🏠 Baukosten dauerhaft senken – mit einem praxistauglichen Gebäude-Basisstandard und weniger kostentreibenden Anforderungen. 🏠 Gebäudetyp E endlich rechtssicher machen. Die Verzögerungen dürfen so nicht weitergehen. 🏠 Serielles und modulares Bauen stärken und Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. 🏠 Neubauförderung verlässlich gestalten, insbesondere für das bezahlbare mittlere Mietsegment, und die EH55-Plus-Förderung über das Jahresende hinaus fortführen. 🏠 Bei der Sonder-AfA nach § 7b EStG das vorgeschriebene Effizienzhaus-Niveau auf den kostengünstigeren EH55-Standard absenken. 📣 Bezahlbarer Neubau braucht mehr als steigende Genehmigungszahlen. Er braucht Rahmenbedingungen, unter denen Wohnungsunternehmen tatsächlich bauen können – und Menschen sich die entstehenden Wohnungen leisten können.

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