Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Neue EU-Bauproduktenverordnung: Mehr Verbraucherschutz und Fokus auf nachhaltiges Bauen

Brüssel/Berlin – Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist veröffentlicht worden. Damit sind die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union abgeschlossen. Sie legt als Teil des europäischen Green Deal einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche. Die Novelle stärkt den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz im Bereich des Bauens.

10. Januar 2025
icon_bagger_1548x1152px

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, begrüßte die Einführung der neuen EU-Bauproduktenverordnung: „Nach intensiver Arbeit an dieser Novelle kann sie im Januar 2025 in Kraft treten. Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bspw. ein Haus, einen Anbau oder ein Carport bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Mit der neuen Verordnung wird es zusätzlich leichter, bereits verwendete Bauprodukte wieder zu verwenden, was die Umwelt und den Geldbeutel schont.“

Mit den neuen Vorgaben werden Normungsprozesse erleichtert und beschleunigt. Dies erfolgt durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten frühzeitig in die Arbeit einbindet. Die Kommission wird Anfang des Jahres einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden, sodass die Wirtschaft mit den Vorbereitungen beginnen kann. Zusätzliche Regelungen in der Marktüberwachung ermöglichen darüber hinaus die gezielte Überwachung der Märkte für Bauprodukte, sodass nicht EU-konforme Produkte leichter identifiziert werden können.

Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 7. Januar 2025, in Kraft. Die Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt. Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten. Alle anderen Artikel der Verordnung gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (8. Januar 2026), mit Ausnahme von Artikel 92 (über Sanktionen), der zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung findet. (stef)

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für Februar 2026 lassen zunächst aufatmen: Mit rund 22.200 genehmigten Wohnungen verzeichnen wir ein Plus von 24,1% gegenüber dem Vorjahr. Besonders bei den Mehrfamilienhäusern (+18%) zeigt sich eine vorsichtige Stabilisierung. Doch der Schein trügt. Wie #GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] treffend warnt, spiegeln diese Zahlen noch den Trend vor der Eskalation im Nahostkonflikt wider. Die Realität auf den Baustellen sieht heute schon wieder anders aus: ⚡ Kostenexplosion: Fehlende Festpreise und Engpässe bei Baustoffen. 📈 Geopolitische Risiken: Die Lage an der Straße von Hormus belastet die Lieferketten massiv. 📊 Zinsdruck: Das Niveau bleibt hoch und würgt die Finanzierbarkeit ab. Was jetzt passieren muss: Damit aus der Erholung keine „Vollbremsung“ wird, fordert die Wohnungswirtschaft einen radikalen Perspektivwechsel: 🟣 „Fast Lane“ für den Wohnungsbau: Wohnraum muss als überragendes öffentliches Interesse gesetzlich verankert werden, um Genehmigungsprozesse massiv zu beschleunigen. 🔵 „E wie einfach“: Wir brauchen einen rechtssicheren Basisstandard statt überhöhter technischer Anforderungen. 🟢 Planungssicherheit: Behörden benötigen den Mut und die rechtliche Freiheit, schneller und standardisierter zu entscheiden. https://lnkd.in/duDzhPa4

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 16/2026

page_1

WI 16/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw