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Neue EU-Bauproduktenverordnung: Mehr Verbraucherschutz und Fokus auf nachhaltiges Bauen

Brüssel/Berlin – Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist veröffentlicht worden. Damit sind die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union abgeschlossen. Sie legt als Teil des europäischen Green Deal einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche. Die Novelle stärkt den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz im Bereich des Bauens.

10. Januar 2025
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Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, begrüßte die Einführung der neuen EU-Bauproduktenverordnung: „Nach intensiver Arbeit an dieser Novelle kann sie im Januar 2025 in Kraft treten. Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bspw. ein Haus, einen Anbau oder ein Carport bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Mit der neuen Verordnung wird es zusätzlich leichter, bereits verwendete Bauprodukte wieder zu verwenden, was die Umwelt und den Geldbeutel schont.“

Mit den neuen Vorgaben werden Normungsprozesse erleichtert und beschleunigt. Dies erfolgt durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten frühzeitig in die Arbeit einbindet. Die Kommission wird Anfang des Jahres einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden, sodass die Wirtschaft mit den Vorbereitungen beginnen kann. Zusätzliche Regelungen in der Marktüberwachung ermöglichen darüber hinaus die gezielte Überwachung der Märkte für Bauprodukte, sodass nicht EU-konforme Produkte leichter identifiziert werden können.

Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 7. Januar 2025, in Kraft. Die Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt. Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten. Alle anderen Artikel der Verordnung gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (8. Januar 2026), mit Ausnahme von Artikel 92 (über Sanktionen), der zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung findet. (stef)

Zum Abschluss des NEW bauhaus Festivals in Weimar hat Festivaldirektor @[Michael Rücker] zu einer Verbänderunde unter der Überschrift „Neustart Baustelle. Welche Geschäftsmodelle die Bauwirtschaft durch die Transformation tragen“ eingeladen, an der u.a. Dr. @[Christian Lieberknecht] (#GdW) teilnahm. In einem Impulsvortrag von @[Martin Langen] (@[B+L Marktdaten GmbH - construction market research]) wurde deutlich, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach Wohnungen in Deutschland besteht. Angesichts eines aktuellen Wohnungsbedarfs von ca. 1,2 Mio. und ca. 10 Mio. Menschen in beengten Wohnungen bedarf es mehr Neubau, auch als wichtige Fluktuationsreserve für den Wohnungsmarkt. @[Dirk Salewski] (@[Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen]) machte klar, dass sich in der aktuellen Lage kaum noch ein Haushalt eine neue Wohnung leisten kann. Man sollte daher hinterfragen, ob die hohen Standards des Bauens noch sinnvoll sind. @[Olaf Demuth] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie], @[Zech Group]) verwies auf eine durchschnittliche Auslastung der Bauunternehmen von ca. 75 %, die im Wohnungsbau mit ca. 35-40 % noch deutlich geringer ausfällt. Dr. Tillman Prinz (Bundesarchitektenkammer) betonte, dass mit der Diskussion um den Gebäudetyp E und dem „Hamburg Standard“ der richtige Weg eingeschlagen wurde. Er sieht zudem Potenziale im Bestand. Dr. Christian Lieberknecht machte deutlich, dass es vor allem darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Er verwies auf serielles und modulares Bauen als innovativen Lösungsansatz. Mit der Neuauflage der Rahmenvereinbarung 2.0 stellt der GdW seinen 3.000 Mitgliedern 25 ausgewählte Konzepte zur Verfügung. Neben den Verbänden ist auch der Bund gefordert: Das angekündigte Gebäudetyp-E-Gesetz liegt noch immer nicht vor. Seine Verabschiedung ist dringend notwendig, um Baukosten zu reduzieren und dem Wohnungsneubau wieder Schwung zu verleihen.

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