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Europäisches Parlament beschließt Einrichtung eines Sonderausschusses Wohnungskrise

Brüssel – Das Europäische Parlament hat in seiner letzten Plenarsitzung im Dezember die Einrichtung eines Sonderausschusses zur Wohnungsbaukrise beschlossen. Dieser Sonderausschuss wird vorerst für die Dauer von 12 Monaten bestehen und 33 Mitglieder umfassen.

16. Januar 2025
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In einem nächsten Schritt wird die Zusammensetzung des Ausschusses während der Plenartagung in Straßburg vom 20. bis 23. Januar 2025 bekannt gegeben. Die Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses erfolgt dann im Rahmen der konstituierenden Sitzung, voraussichtlich Anfang Februar.

Ferner hat die EU-Kommission Stefan Moser, Referatsleiter in der Generaldirektion Energie, zum Mitglied der Task Force Wohnungsbau berufen. Die Task Force ist in der Generaldirektion Energie angesiedelt und wird von Matthew Baldwin, stellvertretender Direktor in der Generaldirektion Energie, geleitet. Die personelle Besetzung der Task Force der soll im März 2025 abgeschlossen werden.

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🏗️ Baugenehmigungen steigen – jetzt muss aus Zuversicht bezahlbarer Wohnraum werden Die Genehmigungszahlen zeigen weiter nach oben: Im Juli wurden bundesweit 22.500 Wohnungen genehmigt, 1,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Von Januar bis Juli waren es 148.800 Wohnungen – ein Plus von 12,9 Prozent. Besonders wichtig für den Mietwohnungsbau: Bei neuen Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 15,1 Prozent auf 79.700. Das ist ein ermutigendes Signal. Aber: Eine Genehmigung ist noch keine gebaute und vor allem keine bezahlbare Wohnung. Auch die jüngste ifo-Umfrage zeigt: Die Zuversicht im Wohnungsbau wächst, die aktuelle Geschäftslage bleibt jedoch schwierig. Was jetzt zählt: 🏠 Baukosten dauerhaft senken – mit einem praxistauglichen Gebäude-Basisstandard und weniger kostentreibenden Anforderungen. 🏠 Gebäudetyp E endlich rechtssicher machen. Die Verzögerungen dürfen so nicht weitergehen. 🏠 Serielles und modulares Bauen stärken und Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. 🏠 Neubauförderung verlässlich gestalten, insbesondere für das bezahlbare mittlere Mietsegment, und die EH55-Plus-Förderung über das Jahresende hinaus fortführen. 🏠 Bei der Sonder-AfA nach § 7b EStG das vorgeschriebene Effizienzhaus-Niveau auf den kostengünstigeren EH55-Standard absenken. 📣 Bezahlbarer Neubau braucht mehr als steigende Genehmigungszahlen. Er braucht Rahmenbedingungen, unter denen Wohnungsunternehmen tatsächlich bauen können – und Menschen sich die entstehenden Wohnungen leisten können.

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