EU-Sonderausschuss zur Wohnungskrise legt Initiativbericht vor
Der Bericht ist in vier Themenblöcke gegliedert: Steigerung des Angebots, Sicherstellung der Finanzierung und Erleichterung von Investitionen, Unterstützung der Nachfrage nach Wohnraum und Datenaustausch und -analyse.
Dem Bericht zufolge soll die EU dabei als Katalysator wirken, indem sie Hindernisse beseitigt, Investitionen freisetzt und günstige Rahmenbedingungen schafft. Dies soll durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, die Straffung von Genehmigungsverfahren und den Abbau von Bürokratie erreicht werden. Die Behörden werden nachdrücklich dazu aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsangebots zu ergreifen. Dazu sollen sie regulatorische Belastungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette abbauen, Hindernisse und Bürokratie beseitigen sowie Engpässe in lokalen, nationalen und EU-Rechtsvorschriften beheben, die die Wettbewerbsfähigkeit des Bau- und Renovierungssektors beeinträchtigen.
Darüber hinaus sollen die Verfügbarkeit von Bauland verbessert, öffentliches Land mobilisiert und Verfahren zur Flächennutzungsplanung für den Bau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum vereinfacht werden. Zudem sollen integrierte Ansätze verfolgt werden, um ökologische und wirtschaftliche Ziele in Einklang zu bringen. Auch die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderliche Zeit sollte reduziert werden, einschließlich der Einführung des „Grundsatzes des positiven behördlichen Schweigens“ bei der Erteilung von Genehmigungen für Neubauten und Renovierungen (mit Ausnahmen z.B. Umwelt- und Denkmalschutz).
Der Bericht fordert außerdem Hilfen für Innovationen im Wohnungsbau sowie die Förderung von Produktivität und Effizienz im Bauprozess. Er fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, Projekte zur Sanierung öffentlicher Gebäude für Wohnzwecke sowie zur Umwandlung ungenutzter öffentlicher Gebäude in Sozialwohnungen zu prüfen. Dabei unterstreicht er die Bedeutung der Bereitstellung von Sozialwohnungen mit Fokus auf besonders betroffene Gruppen.
Des Weiteren fordert der Bericht, zusätzlich zu öffentlichen Hilfen private Investitionen zu mobilisieren und Voraussetzungen zu schaffen, die private Investitionen in Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen begünstigen. Anreize sollen außerdem für Unternehmen geboten werden, die an Projekten für bezahlbaren Wohnraum beteiligt sind.
Maßgeschneiderte wohnungspolitische Programme, die die Hürden beim Zugang zu Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen bewältigen, sollen geprüft werden, insbesondere für strategische Berufsgruppen (Gesundheits- und Sicherheitspersonal, Lehrer usw.). Zu den Maßnahmen könnten beispielsweise steuerliche Anreize gehören.
Die Europaabgeordneten haben nun bis zum 20. Oktober 2025 Zeit, Änderungsanträge zum Initiativbericht einzureichen. Das Parlament beabsichtigt, der Kommission den Bericht bis zum Ende des Jahres zu übermitteln. Ursula von der Leyen hat jedoch überraschend die Veröffentlichung des Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum für den 16. Dezember 2025 angekündigt. (bue)