EU-Kommission plant Reform der Beihilferegeln für bezahlbares Wohnen
Hintergrund für das Vorhaben der Kommission ist, dass die bestehenden Regelungen, insbesondere die DAWI-Entscheidung und der ergänzende DAWI-Rahmen, bislang als zu restriktiv gelten, um den Bedarf an Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu adressieren. Neben formalen Anforderungen wie der Notifizierungspflicht bemängeln viele Akteure fehlende Klarheit etwa bei der Definition „bezahlbaren Wohnens“ oder zu niedriger Förderobergrenzen.
Im Rahmen der DAWI-Vorschriften erwägt die Kommission derzeit, folgende Definition für „erschwinglichen Wohnraum“ vorzuschlagen, ohne dabei andere bestehende Definitionen anzupassen: „Wohnraum für Haushalte, die aufgrund von Marktergebnissen und insbesondere Marktversagen keinen Zugang zu erschwinglichem Wohnraum haben, der Mindestanforderungen hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz erfüllt“.
Die Kommission plant nun, zentrale Begriffe zu präzisieren, Investitionskosten für Neubau und Sanierung explizit einzubeziehen und allgemeine Leitlinien zur Ausgestaltung entsprechender Projekte festzulegen. Ziel ist ein verlässlicher und praxistauglicher Rechtsrahmen, der staatliche Unterstützung ermöglicht, ohne den Wettbewerb im Wohnungsmarkt unangemessen zu beeinträchtigen oder bestehende soziale Wohnraumförderung zu verdrängen. Die Sondierung und die Konsultation laufen bis zum 31. Juli 2025. Ein Vorschlag für eine überarbeitete DAWI-Entscheidung sowie gegebenenfalls eine begleitende Mitteilung sollen Anfang 2026 vorgelegt werden. Die Initiative ist Teil einer breiter angelegten europäischen Wohnungsagenda, zu der auch ein geplanter „Europäischer Plan für bezahlbares Wohnen“ gehört, zu dem die Kommission jüngst eine Sondierung abgehalten hat. (öne/zeis)