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EU-Kommission plant Reform der Beihilferegeln für bezahlbares Wohnen

Brüssel – Am 5. Juni 2025 hat die Europäische Kommission hat eine Sondierung und öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) eingeleitet, die insbesondere den Bereich des bezahlbaren Wohnens betreffen soll. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen bezahlbaren Wohnens zu ermöglichen.

17. Juni 2025
artjazz - stock.adobe.com
artjazz - stock.adobe.com

Hintergrund für das Vorhaben der Kommission ist, dass die bestehenden Regelungen, insbesondere die DAWI-Entscheidung und der ergänzende DAWI-Rahmen, bislang als zu restriktiv gelten, um den Bedarf an Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu adressieren. Neben formalen Anforderungen wie der Notifizierungspflicht bemängeln viele Akteure fehlende Klarheit etwa bei der Definition „bezahlbaren Wohnens“ oder zu niedriger Förderobergrenzen.

Im Rahmen der DAWI-Vorschriften erwägt die Kommission derzeit, folgende Definition für „erschwinglichen Wohnraum“ vorzuschlagen, ohne dabei andere bestehende Definitionen anzupassen: „Wohnraum für Haushalte, die aufgrund von Marktergebnissen und insbesondere Marktversagen keinen Zugang zu erschwinglichem Wohnraum haben, der Mindestanforderungen hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz erfüllt“.

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