EU-Kommission plant Reform der Beihilferegeln für bezahlbares Wohnen

Hintergrund für das Vorhaben der Kommission ist, dass die bestehenden Regelungen, insbesondere die DAWI-Entscheidung und der ergänzende DAWI-Rahmen, bislang als zu restriktiv gelten, um den Bedarf an Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu adressieren. Neben formalen Anforderungen wie der Notifizierungspflicht bemängeln viele Akteure fehlende Klarheit etwa bei der Definition „bezahlbaren Wohnens“ oder zu niedriger Förderobergrenzen.
Im Rahmen der DAWI-Vorschriften erwägt die Kommission derzeit, folgende Definition für „erschwinglichen Wohnraum“ vorzuschlagen, ohne dabei andere bestehende Definitionen anzupassen: „Wohnraum für Haushalte, die aufgrund von Marktergebnissen und insbesondere Marktversagen keinen Zugang zu erschwinglichem Wohnraum haben, der Mindestanforderungen hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz erfüllt“.
Digital-Abo
- Unbegrenzter Zugang - alle Inhalte auf wohwi.online lesen
- Aktuellste Informationen und Hintergründe aus Wohnungspolitik
- Exklusive Newsletter
Bereits Abonnent? Einloggen