Bundesrat rügt EU-Vorschlag für bezahlbaren Wohnraum
Mit dem Verordnungsvorschlag will die EU-Kommission nationalen, regionalen und lokalen Behörden einen Handlungsrahmen zur Verfügung stellen, um angespannte Wohnungsmärkte anhand einer gemeinsamen Methode zu identifizieren. Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen oder Leerstand sollen den Behörden freistehen. Sie müssten allerdings nachweisen, dass die bisherigen Nutzungen die Wohnungsnot verschärfen.
Der Bundesrat hält einen einheitlichen europäischen Rahmen nicht für erforderlich. In Deutschland gebe es bereits bewährte Regelungen, darunter die Zweckentfremdungsgesetze der Länder. Diese ermöglichten es, Wohnraumknappheit rechtssicher festzustellen und unterschiedliche Bedingungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu berücksichtigen. Zusätzliche Anforderungen könnten insbesondere kleinere Kommunen belasten.
Der Vorschlag der EU-Kommission zum bezahlbaren Wohnen trifft auch auf viel Widerstand in den deutschen Kommunen und Bundesländern. Insbesondere entfacht sich die Kritik an den Schwellenwerten für angespannte Wohngebiete und deren statistische Aufarbeitung zur Begründung von Maßnahmen der Kommunen gegen Kurzzeitvermietung. Die Kommunen führen diese Maßnahmen bereits durch, ohne eine Voraberlaubnis der EU-Kommission.
Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht in den Vorschlägen des Affordable Housing Act eine Kompetenzüberschreitung der Kommission und stimmt mit der Argumentation des Bundesrats überein, dass kein Regelungsbedürfnis für einen einheitlichen Rahmen zur Gewährleistung der Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum besteht. So existieren in Deutschland bereits bewährte Systeme zur rechtssicheren Bestimmung von Gebieten mit Wohnraumknappheit und zur Festlegung wohnraumschützender Maßnahmen, wie die Wohnraumschutz- und Zweckentfremdungsgesetze der Länder, die Regelungen zur kurzfristigen Vermietung von Unterkünften enthalten und dem Schutz von Wohnraum dienen.
Die EU-Kommission hat am 15. Oktober eine öffentliche Konsultation zum Entwurf gestartet. Rückmeldungen sind bis zum 10. Dezember 2026 möglich. ⇒(stie/zeis)