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Bundesrat rügt EU-Vorschlag für bezahlbaren Wohnraum

Brüssel – Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 eine Subsidiaritätsrüge gegen den geplanten Affordable Housing Act der Europäischen Kommission übermittelt. Die Länder bezweifeln die Zuständigkeit der EU für die vorgesehenen Regelungen und sehen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt. Zudem befürchten sie zusätzliche Bürokratie ohne erkennbaren Mehrwert.

22. Oktober 2026
europa Flagge
Foto_ pixabay

Mit dem Verordnungsvorschlag will die EU-Kommission nationalen, regionalen und lokalen Behörden einen Handlungsrahmen zur Verfügung stellen, um angespannte Wohnungsmärkte anhand einer gemeinsamen Methode zu identifizieren. Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen oder Leerstand sollen den Behörden freistehen. Sie müssten allerdings nachweisen, dass die bisherigen Nutzungen die Wohnungsnot verschärfen.

Der Bundesrat hält einen einheitlichen europäischen Rahmen nicht für erforderlich. In Deutschland gebe es bereits bewährte Regelungen, darunter die Zweckentfremdungsgesetze der Länder. Diese ermöglichten es, Wohnraumknappheit rechtssicher festzustellen und unterschiedliche Bedingungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu berücksichtigen. Zusätzliche Anforderungen könnten insbesondere kleinere Kommunen belasten.

Der Vorschlag der EU-Kommission zum bezahlbaren Wohnen trifft auch auf viel Widerstand in den deutschen Kommunen und Bundesländern. Insbesondere entfacht sich die Kritik an den Schwellenwerten für angespannte Wohngebiete und deren statistische Aufarbeitung zur Begründung von Maßnahmen der Kommunen gegen Kurzzeitvermietung. Die Kommunen führen diese Maßnahmen bereits durch, ohne eine Voraberlaubnis der EU-Kommission.

Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht in den Vorschlägen des Affordable Housing Act eine Kompetenzüberschreitung der Kommission und stimmt mit der Argumentation des Bundesrats überein, dass kein Regelungsbedürfnis für einen einheitlichen Rahmen zur Gewährleistung der Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum besteht. So existieren in Deutschland bereits bewährte Systeme zur rechtssicheren Bestimmung von Gebieten mit Wohnraumknappheit und zur Festlegung wohnraumschützender Maßnahmen, wie die Wohnraumschutz- und Zweckentfremdungsgesetze der Länder, die Regelungen zur kurzfristigen Vermietung von Unterkünften enthalten und dem Schutz von Wohnraum dienen.

Die EU-Kommission hat am 15. Oktober eine öffentliche Konsultation zum Entwurf gestartet. Rückmeldungen sind bis zum 10. Dezember 2026 möglich. ⇒(stie/zeis)

Beim Gebäudetyp E geht es im Kern um eine einfache Frage: Schaffen wir endlich Rechtssicherheit für einfacheres, bezahlbares Bauen? In ihrem kurzen Statement bringt es @[Ingeborg Esser] auf den Punkt: Der aktuelle Entwurf verlangt von Wohnungsunternehmen bei der Vermietung von Gebäudetyp E-Bauten sogar künftig eine Beschaffenheitsvereinbarung. Statt Erleichterung entsteht so zusätzliche Bürokratie und der dringend benötigte Basisstandard wird weiterhin als Abweichung vom „Normalfall“ behandelt. Das Ergebnis: Der Basisstandard wird eben nicht zum neuen Normal. Und genau das bräuchten wir, um schneller, einfacher und kostengünstiger Wohnraum zu schaffen. #GebäudetypE #BezahlbaresWohnen #Bürokratieabbau #Wohnungswirtschaft #Mietrecht #GdW #Wohnungsbau

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