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Zinsanstieg im EH55-Programm kontraproduktiv – verlässliche Bedingungen nötig

12. März 2026
B Visual Arts / shutterstock.com
Foto: B Visual Arts / shutterstock.com

Berlin – Die zum 2. März gesenkte Verzinsung im Rahmen der Effizienzhaus-55-Plus-Förderung sollte eigentlich neue Investitionen im Wohnungsbau anstoßen. Bereits wenige Tage später sind die Zinsen jedoch wieder auf über 1,2 Prozent gestiegen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisiert, dass der kurzfristige Förderimpuls damit verpufft und statt Planungssicherheit erneut ­Unsicherheit für Investitionen entsteht.

Mitte Dezember vergangenen Jahres ist die zeitlich befristete Effizienzhaus-55-Plus-Förderung gestartet. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite und kommunaler Zuschüsse. Seit dem Start wurden rund 17.000 neue Wohneinheiten gefördert. Um das Programm attraktiver zu gestalten, wurden die Zinssätze zum 2. März 2026 weiter gesenkt. Eine Förderung war damit zunächst für einen Zinssatz von einem Prozent effektiv pro Jahr möglich bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung.

Programme jetzt praxistauglich und verlässlich ausgestalten

„Die Zinssenkung war ein wichtiges Signal für mehr Investitionen in den Wohnungsneubau. Gerade in der aktuellen Marktlage können attraktive Finanzierungskonditionen Projekte wieder in Bewegung bringen“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Dass die Zinsen im EH55-Programm nach nur einer Woche wieder angehoben wurden und über dem für bezahlbaren Wohnungsbau notwendigen Zinssatz von einem Prozent liegen, macht den eigentlich beabsichtigen Boost für den Wohnungsbau nun zu einem Strohfeuer. Das ist das genaue Gegenteil der für unsere Investitionen so dringend notwendigen Planungssicherheit. Wenn beim bezahlbaren Wohnungsbau wirklich etwas in Bewegung kommen soll, braucht es endlich verlässliche Förderbedingungen und eine Fortsetzung des Programms über das vorgesehene Ende im Juni hinaus. Sowohl Zinserhöhungen als auch eine Förderlücke bis Anfang 2027 würgen den dringend benötigten Wohnungsbau wieder ab und schaden damit dem bezahlbaren Wohnen insgesamt.“

Seit dem Start der EH55-Förderung Mitte Dezember 2025 sind rund 17.000 Wohneinheiten gefördert worden. Von den bereitstehenden 800 Millionen Euro wurde bislang jedoch nur etwa ein Viertel abgerufen. Das zeigt: Neben den Zinssätzen bestehen strukturelle Hemmnisse. Problematisch ist insbesondere die derzeitige Auslegung des „Vorhabenbeginns“. Weil bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als förderschädlich gilt, sind Wohnungsunternehmen, die Generalübernehmer beauftragen oder öffentlich ausschreiben müssen, faktisch benachteiligt. Auch die Nutzung der GdW-Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen ist derzeit förderschädlich, obwohl gerade serielle Bauweisen einen wichtigen Beitrag zu schnellerem und kostengünstigerem Neubau leisten.

Der GdW fordert daher:

Zinssätze von dauerhaft höchstens einem Prozent
im EH55-Programm,

eine Verlängerung des Programms mindestens über das Jahr 2026 hinaus zur Sicherung von Planungssicherheit,

praktikable Regelungen zum Vorhabenbeginn, insbesondere für öffentlich ausschreibende Unternehmen,

die Förderfähigkeit von Projekten im Rahmen
der seriellen Bauweise.

„Unsere sozial orientierten Wohnungsunternehmen wollen bauen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dafür brauchen sie verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Wenn die Programme jetzt richtig justiert werden, können sie einen echten Beitrag zur Entspannung der Wohnungsmärkte leisten“, so Gedaschko. (schi)

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