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Wohnungswirtschaft begrüßt Koalitionsvertrag: „Riesiger Schritt nach vorne“

Berlin – Union und SPD haben sich geeinigt und ihren Koalitionsvertrag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 9. April 2025 vorgestellt. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW bewertet den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode als positives Signal für mehr bezahlbaren Wohnraum.

17. April 2025
HeGraDe - stock.adobe.com
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„Der Koalitionsvertrag ist ein riesiger Schritt nach vorne und steht für mehr und schnelleren bezahlbaren Wohnraum. Dies begrüßt der GdW ausdrücklich. Ein Beispiel für den Fokus auf preiswerten Wohnraum ist die zeitweise Wiedereinführung der Förderfähigkeit des EH-55-Standards sowie der angekündigte Bau-Turbo in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode. Ebenso ist die Ankündigung einer generellen Überarbeitung des Baugesetzbuchs zu begrüßen. Dies wird durch die angekündigte Verschlankung des Förderwesens verstärkt. Die geplante Vereinfachung des Planungs-, Vergabe- und Umweltrechts ist ebenfalls positiv“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Sinnvoll ist insbesondere auch der geplante Investitionsfonds für den Wohnungsbau, mit dem im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital bezahlbarer Wohnraum finanziert werden soll. Der GdW begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die wichtige Rolle der kommunalen Wohnungsunternehmen für bezahlbares Wohnen anerkannt wird. Auch das genossenschaftliche Wohnen wird weiter gefördert.

„Die Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der Wohnungswirtschaft zusammenzubringen, um auf diesem Wege die Finanzierungskosten zu senken, wird sich positiv auswirken. Dieses Vorhaben entspricht der vom GdW seit langem getragenen Grundidee. Der Finanzierungsschub im Wohnungsbau wird auch dadurch intensiviert, dass er vollständig aus den EU-Beihilfevorschiften ausgenommen werden soll“, so Gedaschko.

Beim Klimaschutz im Bestand durchschlägt der Koalitionsvertrag einen gordischen Knoten, indem er den Fokus von der Energieeffizienz nimmt und die CO2-Reduktion zur zentralen Steuerungsgröße erklärt. Hierdurch werden sowohl für die Mieter- als auch für die Vermieterseite dramatisch Kosten reduziert. Dies entspricht einer Kernforderung des GdW. Positiv ist auch, dass private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung werden sollen, um so die Energiewende bezahlbar zu machen.

Ausdrücklich zu begrüßen ist zudem, dass zu Fragen des Mietrechts eine Kommission eingesetzt werden soll. „Hier wurden die Sorgen der Wohnungswirtschaft anerkannt, indem zunächst weder die Kappungsgrenzen abgesenkt noch die Länderöffnungsklausel bei der Mietpreisbremse eingeführt werden und damit kein Weg für einen Mietendeckel durch die Hintertür geebnet wird. Der GdW wird sich in der Kommission für tragfähige Lösungen einsetzen“, sagte Gedaschko abschließend. (schi)

Die ausführliche GdW-Bewertung des Koalitionsvertrages finden Sie hier.

🏗️ Baugenehmigungen steigen – jetzt muss aus Zuversicht bezahlbarer Wohnraum werden Die Genehmigungszahlen zeigen weiter nach oben: Im Juli wurden bundesweit 22.500 Wohnungen genehmigt, 1,9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Von Januar bis Juli waren es 148.800 Wohnungen – ein Plus von 12,9 Prozent. Besonders wichtig für den Mietwohnungsbau: Bei neuen Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 15,1 Prozent auf 79.700. Das ist ein ermutigendes Signal. Aber: Eine Genehmigung ist noch keine gebaute und vor allem keine bezahlbare Wohnung. Auch die jüngste ifo-Umfrage zeigt: Die Zuversicht im Wohnungsbau wächst, die aktuelle Geschäftslage bleibt jedoch schwierig. Was jetzt zählt: 🏠 Baukosten dauerhaft senken – mit einem praxistauglichen Gebäude-Basisstandard und weniger kostentreibenden Anforderungen. 🏠 Gebäudetyp E endlich rechtssicher machen. Die Verzögerungen dürfen so nicht weitergehen. 🏠 Serielles und modulares Bauen stärken und Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. 🏠 Neubauförderung verlässlich gestalten, insbesondere für das bezahlbare mittlere Mietsegment, und die EH55-Plus-Förderung über das Jahresende hinaus fortführen. 🏠 Bei der Sonder-AfA nach § 7b EStG das vorgeschriebene Effizienzhaus-Niveau auf den kostengünstigeren EH55-Standard absenken. 📣 Bezahlbarer Neubau braucht mehr als steigende Genehmigungszahlen. Er braucht Rahmenbedingungen, unter denen Wohnungsunternehmen tatsächlich bauen können – und Menschen sich die entstehenden Wohnungen leisten können.

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