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Wohnungsleerstand: Sozial orientierte Wohnungswirtschaft fordert Nachbesserung der Handlungsstrategie des Bundesbauministeriums

Berlin – Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, hat am 21. Januar 2025 eine „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung“ im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt. Diese zielt darauf ab, leerstehenden Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Sie wurde im vergangenen Jahr unter Einbeziehung von Fachgesprächen und weiteren Bundesressorts erarbeitet. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt, dass der Bund sich dem Thema Wohnungsleerstand grundsätzlich verstärkt annehmen will. Die Inhalte der vorgelegten Strategie sind aber angesichts der Dimension der Leerstandsproblematik gerade in den ostdeutschen Bundesländern nicht ausreichend.

23. Januar 2025
GdW
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„Knapp zwei Millionen Wohnungen und Einfamilienhäuser in Deutschland stehen leer. Leerstand macht etwas mit den Orten und mit den Menschen, die dort leben. Umso dringender ist es, auch über diese Lebensrealität zu reden. So individuell wie die Gegebenheiten und Lebenssituationen in den Kommunen sind, sind auch die Anforderungen an die eigenen vier Wände: Familien brauchen mehr Platz, Fachkräfte suchen ein Zuhause in der Nähe ihres Arbeitsplatzes, Auszubildende eine bezahlbare Bleibe. Aber nur dort, wo sich die Menschen wohlfühlen, sie eine Arbeit haben, die Entwicklungschancen ihrer Kinder gut sind und notwendige Infrastrukturangebote für alle Altersgruppen erreichbar sind, werden sie gerne wohnen. Die Belebung von Leerständen und Wiedernutzbarmachung von bestehenden Gebäuden lässt nicht nur lebendige Orte entstehen, sondern spart auch Kosten und trägt zur Reduzierung des Flächenverbrauchs bei. Umso wichtiger ist es, dafür valide und regionalisierte Daten zu bekommen, um zielgerichtet unterstützen zu können. Wir haben dazu Gesetzesinitiativen und Forschung auf den Weg gebracht, sie müssen langfristig weitergeführt werden, um ihre Wirkung entfalten zu können“, erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz.

„Die Handlungsstrategie zeigt, dass Kommunen, Länder und Bund hier einander schon gut unterstützen. Guter öffentlicher Nahverkehr, Bildung und Arbeitsplätze sind unerlässlich, um eine stabile Basis für das Ankommen vor Ort zu schaffen. Fördermittel müssen dafür über Jahre verlässlich bereitstehen. Leerstandsmanagement braucht einen langen Atem und viel lokales Engagement und Herzblut. Die Kommunen brauchen die Unterstützung und haben sie mehr als verdient“, so Geywitz.Die im Sommer 2024 veröffentlichten Zensusdaten, die den Stand 2022 abbilden, zeigen, dass vor allem in strukturschwachen, und hier insbesondere in ländlichen Regionen, Leerstand besteht. Dieser stellt Kommunen und Gemeinden vor große Herausforderungen. Durch gezielte Förderung und Schaffung von Anreizen für Unternehmen und Privatpersonen unterstützt der Bund Kommunen und Gemeinden dabei, leerstehende Dorf- und Stadtkerne wieder zu attraktiven Wohn- und Arbeitsorten umzugestalten.

In der Handlungsstrategie werden verschiedene Maßnahmen der Innenentwicklung, der Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie des Wissenstransfers verknüpft. So tragen beispielsweise Programme wie die Städtebauförderung maßgeblich dazu bei, die Attraktivität von Städten und Gemeinden zu verbessern. Dies schafft auch für Gebäudeeigentümer wichtige Rahmenbedingungen für Investitionen in leerstehende oder ungenutzte Gebäude. Zukünftig sollten durch eine gezielte Kombination von Städtebauförderung und sozialer Wohnraumförderung im Rahmen der Leerstandsaktivierung Synergien zwischen der Beseitigung städtebaulicher Missstände und der Versorgung der Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung noch stärker genutzt werden.

Wohnungswirtschaft: Handlungsstrategie des Bundesbauministeriums muss nachgebessert werden

Die soziale orientierte Wohnungswirtschaft zeigte sich indes enttäuscht über die vorgelegte Handlungsstrategie und äußerte sich kritisch. „Angesichts der genannten Missstände muss die Strategie nachgebessert werden. Und zwar künftig in enger Zusammenarbeit mit den sozial orientierten Wohnungsunternehmen, die vor Ort die Hauptbetroffenen sind und die Probleme sowie notwendige Lösungen am besten kennen“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, dazu.

Zu begrüßen ist zunächst, dass die Bundesregierung in den vergangenen Jahren für eine Entlastung insbesondere der ostdeutschen Wohnungsunternehmen mit hohen Wohnungsleerständen gesorgt hat, die zusätzlich mit Altschulden aus der DDR-Zeit zu kämpfen hatten. Hier wurde im Rahmen des Altschuldenhilfe-Gesetzes und der Städtebauförderung sowie durch die in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossene Entlastung von 340 Millionen Euro jährlich ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation dieser Unternehmen geleistet. Allerdings hat bislang lediglich Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden kommunalen Entschuldungsfonds aufgelegt. Hier müssen nun auch die anderen ostdeutschen Länder nachziehen.

„Die wirtschaftliche Situation vieler ostdeutscher Wohnungsunternehmen bleibt gerade in Abwanderungsregionen angesichts allseits steigender Kosten und Anforderungen sehr schwierig und macht viel stärkere Unterstützung von Seiten des Bundes und der Länder unabdingbar“, sagte Gedaschko. Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland haben mit Leerständen bis zu 35 Prozent zu kämpfen statt der in der Handlungsstrategie erwähnten bis zu 20 Prozent. „Gerade vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung des Bundes an die ostdeutschen Länder, nach weiteren Möglichkeiten zur Entlastung besonders betroffener Wohnungsunternehmen zu suchen, viel zu schwach“, betonte Gedaschko. Eine direkte Aufforderung des Bundes an die Länder, dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen, ist notwendig.

Zudem reicht die Absicht des Bundes angesichts der riesigen Herausforderungen gerade in den Städten strukturschwacher Regionen nicht aus, die Städtebauförderung lediglich „auf hohem Niveau fortzuführen“, wie in der Handlungsstrategie vermerkt. „Die ostdeutschen Städte und ihre Bewohner dürfen nicht im Stich gelassen werden. Die Städtebauförderung muss, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, ansteigen“, sagte der GdW-Präsident.

Das Thema des notwendigen Abrisses von Wohnungsbeständen, die aufgrund von jahrelangem, abwanderungsbedingten Leerstand nicht mehr zukunftsfähig sind, wird in der Handlungsstrategie des Bauministeriums nur am Rande erwähnt. Anders als vielfach angenommen, ist Abriss oder Teilabriss für die Wohnungsunternehmen und Länder in Ostdeutschland weiterhin eine zentrale Herausforderung. Für die Unternehmen ist er mit hohen finanziellen Belastungen bei gleichzeitig geringen Mieteinnahmen verbunden, so dass die nicht auskömmliche Abrissförderung zwingend verbessert werden muss. Statt der aktuell hälftig von Bund und Ländern gewährleisteten Förderung von 110 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche muss dieser Betrag auf mindestens 140 Euro erhöht werden. (stef/schi)

Wohnungsleerstände nach Ländern 2022

Stand zum Erhebungsstichtag der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 am 15. Mai 2022.Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung.

Die im Rahmen der Strategie entwickelte Webseite „Potenzial Leerstand“ (www.region-gestalten.bund.de/potenzial-leerstand), stellt für verschiedene Nutzergruppen anschauliche und vielfältige Informationen zu rechtlichen und finanziellen Instrumenten, guten Beispielen sowie Initiativen beim Abbau von Wohnungsleerstand bereit.

Die Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung finden Sie unter www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/handlungsstrategie-leerstandsaktivierung.html

Mehr Baugenehmigungen – aber trübe Stimmung beim #Wohnungsbau 🏗️ Die Baugenehmigungen steigen zwar (August: +6,8 %), doch von einer echten Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sind wir weit entfernt. Die harten Fakten: 👉 Massive Lücke: Wir brauchen jährlich 320.000 neue Wohnungen, erwarten in diesem Jahr aber nur rund 200.000 Fertigstellungen. 👉 Getrübtes Klima: Das ifo-Institut meldet für September -25,1 Punkte im Wohnungsbau; 41,3 % der Unternehmen klagen über Auftragsmangel. 👉 Das Kernproblem: Solange sich der Neubau wirtschaftlich nicht rechnet, bleiben genehmigte Wohnungen schlicht ungebaut. Was jetzt geschehen muss: 1. Gebäudetyp E schnell umsetzen: Einfacher Gebäudebasisstandard („E wie einfach“) baut kostentreibende Anforderungen ab. 2. Verlässliche Förderung: Förderlücken bei der Neubauförderung (EH55-Plus) und Kürzungen für 2027 müssen unbedingt vermieden werden. 3. Rahmen- und Investitionsbedingungen verbessern: Die Investorenkonferenz der Bundesregierung am 19./20. Oktober muss endlich konkrete wirtschaftliche Taten liefern.

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