Wohnungsgenossenschaften schützen heißt Pflichtprüfung stärken
Zur aktuellen Novellierung des Genossenschaftsgesetzes und den Risiken einer Aufweichung der Prüfpflicht
Die rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland stehen für ein Erfolgsmodell, das seit über 150 Jahren bezahlbaren Wohnraum, soziale Stabilität und gelebte Solidarität garantiert. Mehr als fünf Millionen Menschen finden bei ihnen ein sicheres Zuhause. Investitionen in Neubau, Klimaschutz, altersgerechtes Wohnen und eine starke Nachbarschaftskultur machen die Genossenschaften zu einem unverzichtbaren Akteur im Wohnungswesen.
Zentrale Grundlage dieses Erfolgs ist neben Selbsthilfe und Selbstverwaltung vor allem ein drittes Element: die unabhängige genossenschaftliche Pflichtprüfung. Sie sichert die wirtschaftliche Stabilität, schützt die Mitglieder und sorgt für Vertrauen in die Rechtsform. Gerade angesichts vereinzelter, aber medienwirksamer Fälle von Missbrauch der Genossenschaftsform durch Anbieter aus dem Umfeld des grauen Kapitalmarkts ist dieses Instrument wichtiger denn je.
Schutz vor Missbrauch stärken – nicht schwächen
Vor diesem Hintergrund begrüßt der GdW grundsätzlich die Stoßrichtung des aktuellen Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Justiz zur „Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“. Insbesondere das neu vorgesehene Einberufungsrecht einer außerordentlichen Generalversammlung durch den Prüfungsverband stellt einen richtigen Schritt dar: Es greift, wenn erhebliche Mängel festgestellt werden, die Mitglieder unzureichend über Prüfungsergebnisse informiert wurden oder eine ordnungsgemäße Beratung über den Prüfungsbericht ungebührlich verzögert wird. Damit wird das Prüfungssystem als Frühwarnmechanismus gestärkt.
Allerdings enthält der Entwurf auch Regelungen, die aus Sicht der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft kontraproduktiv wirken und die erklärten Ziele des Gesetzgebers konterkarieren würden. So ist die geplante Anhebung der Schwellenwerte für die Pflichtprüfung von Genossenschaften hochproblematisch. In vielen Fällen würde eine vollumfängliche Jahresabschlussprüfung durch den Prüfungsverband entfallen und durch eine reine Plausibilitätsbeurteilung ersetzt.
Der GdW warnt eindringlich vor den Folgen: Weniger Kontrolle bedeutet nicht nur ein höheres Risiko wirtschaftlicher Fehlentwicklungen, sondern auch eine Schwächung des Vertrauensschutzes – und damit eine Gefährdung des Ansehens der gesamten Rechtsform Genossenschaft. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Wohnungswirtschaft muss das Prüfungssystem ein stabiler Pfeiler bleiben.
Pflichtprüfung ist aktiver Mitgliederschutz
Der GdW spricht sich im laufenden parlamentarischen Verfahren entschieden gegen jede Abschwächung der Prüfpflicht aus. Die Pflichtprüfung nach § 53 GenG erfüllt eine zentrale Schutzfunktion, gerade auch für kleinere und mittelgroße Genossenschaften. Eine Aufweichung mag kurzfristig mit Entlastung oder Bürokratieabbau begründet werden – mittelfristig droht jedoch ein massiver Vertrauensverlust und im Ernstfall erheblicher Schaden für Mitglieder und Branche.
Statt die Schwellenwerte zu erhöhen, sollte das System durch gezielte Verbesserungen der Prüfmechanismen und eine Stärkung der Prüfungsverbände weiterentwickelt werden. So lässt sich Missbrauch bekämpfen, ohne das Fundament der genossenschaftlichen Wirtschaftsweise zu beschädigen.
Prüfpflicht bewahren – Vertrauen sichern
Das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025 ist ein guter Anlass, die genossenschaftliche Idee zu feiern – und zugleich entschieden gegen Entwicklungen einzutreten, die ihre Substanz gefährden könnten. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein bewährtes Element zur Sicherung von Vertrauen, Qualität und Stabilität. Sie muss in der Gesetzgebung weiterhin ihren festen Platz haben – zum Schutz der Mitglieder, der Genossenschaften und der Rechtsform selbst.
