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Wärmewende darf nicht zur Kostenfalle für Mieter und Wohnungsunternehmen werden

Berlin – Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW fordert im Rahmen der Verbändeanhörung und anlässlich der Beratung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundeskabinett am 13. Mai deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Zwar enthält der Entwurf wichtige Ansätze für mehr Technologieoffenheit und Praxistauglichkeit, zentrale Fragen zu Investitionssicherheit, Refinanzierung und sozialverträglicher Umsetzung der Wärmewende bleiben jedoch ungelöst.

14. Mai 2026
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Positiv bewertet der GdW, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen wichtige Forderungen der Wohnungswirtschaft aufgreift. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass Wärmepumpen-Hybridlösungen nicht unter die Regelung der Bio-Treppe fallen, sofern sie die vorgegebenen Bedingungen erfüllen.

Gerade im Gebäudebestand sind sie häufig der einzige kurzfristig wirtschaftlich und technisch realisierbare Weg, um CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren, ohne Mieter, Vermieter und Energieinfrastruktur zu überlasten. Auch die vorgesehene neue Berechnungsmethodik für KWK-Fernwärme bewertet der GdW positiv. Für die neue Berechnungsmethodik hatte sich der GdW seit Jahren eingesetzt. Dadurch wird Fernwärme bilanziell attraktiver und Quartierslösungen können künftig einfacher umgesetzt werden. Ebenso begrüßt der GdW, dass der Verbrauchsausweis für Wohngebäude grundsätzlich erhalten bleibt. Für große Wohnungsbestände ist dieser praxistauglich, kosteneffizient und administrativ handhabbar. 

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