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Wärmenetzpaket: Wichtiger Durchbruch für die Wärmewende – Fernwärme muss transparent und bezahlbar werden

Berlin – Die Bundesregierung bringt mit den Eckpunkten für das Wärmenetzpaket zentrale Änderungen für die Fernwärmeversorgung auf den Weg. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt insbesondere die geplante Reform des sogenannten Kostenneutralitätsgebots beim Umstieg auf Fernwärme. Damit wird eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft aufgegriffen, für die sich der GdW seit Jahren eingesetzt hat. Auch die vorgesehene branchenspezifische Schlichtungsstelle sowie mehr Transparenz bei den Fernwärmepreisen sind wichtige Schritte. Entscheidend wird nun sein, dass der angekündigte Gesetzentwurf schnell folgt und die Regelungen praxistauglich ausgestaltet werden.

28. August 2026
pixabay
Foto: pixabay

„Wir haben lange auf Bewegung bei den Rahmenbedingungen für die Fernwärme gewartet. Jetzt geht es endlich in die richtige Richtung. Besonders die Anpassung des Kostenneutralitätsgebots ist ein wichtiger Durchbruch. Wenn Wohngebäude im Interesse des Klimaschutzes an ein Wärmenetz angeschlossen werden, dürfen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen und ihre Mieterinnen und Mieter nicht mit oft sehr hohen zusätzlichen Kosten alleine gelassen werden. Wer die Wärmewende will, muss solche Investitionen auch wirtschaftlich möglich machen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Bislang dürfen die Wärmelieferkosten für Mieter beim Wechsel etwa von einer eigenen fossilen Heizungsanlage auf Fernwärme grundsätzlich nicht höher liegen als zuvor. Entstehende Mehrkosten verbleiben damit beim Vermieter. Nach den Eckpunkten soll diese starre Regelung angepasst werden: Bei erheblichen Investitionen, etwa in einen Wärmenetzanschluss, soll künftig eine monatliche Mehrbelastung von höchstens 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche möglich sein. Die Regelung soll 2030 evaluiert werden.

„Die geplante Anpassung schafft den notwendigen Spielraum, damit Klimaschutzinvestitionen nicht ausgerechnet an einer überholten gesetzlichen Regelung scheitern. Zugleich bleibt die Belastung der Mieter klar begrenzt. Dieser Ausgleich zwischen Investitionsfähigkeit und Bezahlbarkeit ist richtig“, sagt Gedaschko.

Tiefengeothermie: Verbesserte Finanzierung ist wichtiges Signal

Positiv bewertet der GdW auch die deutlich verbesserten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Tiefengeothermie und die dazugehörige Wärmeinfrastruktur durch Aufstockung der KfW-Förderprogramme 548 und 549. Gerade Tiefengeothermie kann einen wichtigen Beitrag zu einer langfristig verlässlichen, klimaneutralen und weniger von fossilen Brennstoffpreisen abhängigen Wärmeversorgung leisten. Mit der Absicherung der besonders risikoreichen Bohrphase und neuen langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten für Erzeugung, Speicherung und Wärmenetze werden zentrale Investitionshürden gezielt adressiert.

„Das ist ein wichtiges und sehr positives Signal. Tiefengeothermie bietet enormes Potenzial für eine dauerhaft sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung. Entscheidend ist, dass solche kapitalintensiven Projekte nicht an hohen Anfangsinvestitionen oder dem Fündigkeitsrisiko scheitern. Wenn Bund und KfW hier Risiken abfedern und langfristige Finanzierungen ermöglichen, kann das der Wärmewende einen echten Schub geben“, sagt Gedaschko.

Fernwärmepreise müssen nachvollziehbar und kontrollierbar sein

Neben besseren Investitionsbedingungen muss das Wärmenetzpaket aus Sicht des GdW den besonderen Bedingungen des Fernwärmemarktes Rechnung tragen. Wärmenetze sind natürliche Monopole. Anders als bei Strom oder Gas können Kunden den Anbieter in aller Regel nicht wechseln. Umso wichtiger sind nachvollziehbare Preise und eine wirksame Kontrolle.

Der GdW begrüßt deshalb grundsätzlich die geplante verpflichtende Preistransparenzplattform, zusätzliche Offenlegungspflichten für Wärmeversorger und eine stärkere behördliche Preisaufsicht. Bei der konkreten Ausgestaltung besteht jedoch Nachbesserungsbedarf. Die vorgesehene Ex-post-Kontrolle muss so wirksam ausgestaltet werden, dass unangemessene Preisentwicklungen schnell erkannt und korrigiert werden können.

Dies gilt insbesondere angesichts der geplanten Möglichkeit für Wärmeversorger, Preise bei Investitionen in die Dekarbonisierung oder den Ausbau ihrer Netze künftig unter bestimmten Voraussetzungen einseitig anzupassen.

„Die Dekarbonisierung der Wärmenetze kostet viel Geld und braucht Investitionssicherheit. Aber in einem Markt ohne echten Anbieterwettbewerb muss gleichzeitig sichergestellt sein, dass Preise transparent, nachvollziehbar und angemessen bleiben. Wenn Investitionskosten weitergegeben werden dürfen, müssen Kostensenkungen genauso zuverlässig bei den Kunden ankommen“, sagt Gedaschko.

Eigene Schlichtungsstelle ist richtig

Positiv bewertet der GdW zudem die geplante Einrichtung einer branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstelle für Fernwärme. Sie soll unter anderem bei Streitigkeiten über Netzanschlüsse, Wärmelieferung, Messung und Leistungsanpassungen vermitteln.

„Eine unkomplizierte und fachkundige Schlichtung kann Konflikte früh lösen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Das hilft Mietern, Wohnungsunternehmen und Wärmeversorgern gleichermaßen“, sagt Gedaschko.

Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ist entscheidend, dass das Wärmenetzpaket insgesamt drei Ziele miteinander verbindet: mehr Investitionen in klimaneutrale Wärmenetze, verlässliche und transparente Preise sowie dauerhaft bezahlbare Wärme für die Mieterinnen und Mieter. (schi)

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