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Verbände warnen vor neuer Netzgebühr für Solaranlagen

11 Bundesverbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk kritisieren die Pläne der Bundesnetzagentur, Betreiber von Solaranlagen künftig zusätzlich mit Netzgebühren zu belasten. In einem gemeinsamen Appell warnen sie vor negativen Folgen für den weiteren Ausbau der Solarenergie und sprechen sich gegen den geplanten sogenannten Prosumer-Aufschlag aus. Auch ein neues Rechtsgutachten äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Zusatzbelastung.

15. Oktober 2026
Solarkollektoren auf Mehrfamilienhaus
Foto: Adobe Stock

Deutschland steht vor grundlegenden energiepolitischen Weichenstellungen. Parallel zu den Gesetzesnovellen von EEG und Netzpaket und den darin geplanten Einschnitten für Solaranlagen sieht auch der Festlegungsentwurf zur Netzentgeltreform fundamentale Kurswechsel für alle Eigenversorgungsanlagen vor: Prosumer sollen künftig einen zusätzlichen hohen Aufschlag auf den Netzentgelt-Grundpreis zahlen. Dieser soll unabhängig davon anfallen, wie viel selbst erzeugter Stromtatsächlich verbraucht wird und wie viel Netzkapazität beansprucht wird. Auch bestehende PV-Anlagensollen erfasst werden.

Die Installation einer Solaranlage ist häufig ein wichtiger Ausgangspunkt für die Nutzung von E-Autos und
Wärmepumpen und Stromspeichern. In solchen Prosuming-Haushalten steigt der Strombedarf erheblich
Der zusätzlich notwendige Strombezug aus dem Netz übersteigt bei weitem die
Eigenverbrauchserhöhung. Durch den gesteigerten Strombezug aus dem Netz, leisten Prosumer bereits
heute einen erhöhten Beitrag zur Deckung der Netzkosten.

Die nun geplante zusätzliche Belastung durch einen Prosumeraufschlag ist daher weder sachgerecht
noch in der Höhe von bis zu 165 €/a angemessen. Der Prosumeraufschlag besitzt das Potenzial, den
Solarausbau deutlich auszubremsen. Das Problem verschärft sich noch durch die von der
Bundesregierung geplanten Einschnitte bei der Solarstromförderung.

Pauschaler Prosumeraufschlag führt zu sachlich nicht begründbaren Belastungsunterschieden
Da der Prosumeraufschlag nicht nach der Leistung der Solaranlage differenziert, würden sehr
unterschiedlich große PV-Anlagen mit demselben Aufschlag belastet werden. Zudem wird eine
netzdienliche Betriebsweise mittels Energiespeichern nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass im Fall
einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung jede Verbrauchsstelle im Mehrfamilienhaus mit dem
Aufschlag belastet werden soll, wodurch dieses gerade erst eingeführte Modell zur Vereinfachung der
lokalen Energieversorgung in Mietwohngebäuden meist nicht mehr umsetzbar wäre.

Der Prosumeraufschlag soll zudem auch für Bestandsanlagen gelten. Das wäre ein massiver
rückwirkender Eingriff in Investitionssicherheit und Vertrauensschutz. Aufgrund dieser Wirkungen lehnen
die unterzeichnenden Verbände die Einführung eines pauschalen Prosumeraufschlags ab.
Wenn eine zusätzliche Beteiligung unvermeidbar ist: Ein einheitliches Einspeisekapazitätsentgelt


Der AgNes-Entwurf sieht die Einführung eines Einspeisekapazitätsentgelts oberhalb der Leistungsklasse
von 30 kWp vor. Sollte die Bundesnetzagentur ungeachtet der vorgebrachten Einwände an einer
zusätzlichen Beteiligung auch kleiner Prosumer an der Netzfinanzierung festhalten, sollte als Ultima Ratio
geprüft werden, auf einen gesonderten Prosumeraufschlag zu verzichten und stattdessen das
Einspeisekapazitätsentgelt einheitlich auf Erzeuger anzuwenden – mit Ausnahme von
Steckersolargeräten.

Damit würde anstelle zweier unterschiedlicher neuer Entgeltmechanismen ein einheitliches, gerechteres
und bürokratieärmeres Instrument zur Beteiligung von Erzeugern und Prosumern an den Netzkosten
eingesetzt. Neue Anlagen würden entsprechend ihrer vereinbarten Netzanschlussleistung für die
Erzeugungsanlage einen jährlichen Netzbeitrag leisten. Die Netzbetreiber müssten damit nicht zwei
verschiedene neue Zahlungsinstrumente implementieren, sondern könnten auf eine einheitliche
Systematik zurückgreifen. Gleichzeitig wäre der Bestandsschutz gewährleistet. Da das Entgelt für die
Netzanschlussleistung und nicht die installierte Leistung gezahlt wird, hätten Anlagenbetreiber eine
Motivation zur sparsamen Nutzung der Netzanschlusskapazität.


Die Verbände forderten die Bundesnetzagentur daher auf, auf die Einführung eines Prosumeraufschlags zu
verzichten. Nur sofern eine zusätzliche Beteiligung kleiner Prosumer an der Netzfinanzierung
zwingend vorgesehen werden soll, sollte statt eines gesonderten Prosumeraufschlags ein
einheitliches Einspeisekapazitätsentgelt als Ultima Ratio gewählt werden.

Vielen Dank für 2 Tage voller spannender Projekte in Bayern!

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