Regierung unterstützt Sicherheitsmaßnahmen in Kommunen
Ob eine Innenstadt als lebenswert und attraktiv empfunden werde, hänge ganz entscheidend davon ab, ob sie als sicher empfunden werde, erklärte die Regierung. Während die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung primär in der Zuständigkeit der Sicherheits- und Ordnungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen liege, gibt es nach Angaben der Regierung durchaus Anknüpfungspunkte in der Stadtentwicklung und im Städtebau. Dazu zählten bauliche, planerische und sozialräumliche Maßnahmen sowie Wissens- und Informationsaustausch.
Damit Städte und Gemeinden die zunehmenden Herausforderungen in den Innenstädten und Quartieren verstärkt angehen könnten, soll sich die bundesseitige Finanzhilfe der Städtebauförderung perspektivisch von einer Milliarde Euro (2026) auf rund 1,6 Milliarden Euro erhöhen. Für das Programm Lebendige Zentren würden sich die Bundesmittel damit bereits in diesem Jahr von bisher 300 Millionen Euro auf 380 Millionen Euro erhöhen. Mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/27 habe die Bundesregierung erstmals explizit benannt, dass Maßnahmen zur städtebaulichen Kriminalitätsprävention förderfähig seien. Dazu zählten beispielsweise städtebauliche Veränderungen zur Beseitigung von Angsträumen, Beleuchtungselemente, eine gezielte Aufwertung des öffentlichen Raums und der Umbau von Gebäuden zur Leerstandbeseitigung. Weiter genannt wurden Sicherungsmaßnahmen für Events wie Weihnachts- oder Stadtfeste oder der Aufbau von Quartiers- und Innenstadtmanagements. Städtebau sei immer auch Prävention für Sicherheit, erklärte die Regierung. Die große Mehrheit der Menschen (78 Prozent) fühle sich in Innenstädten sicher , ergab nach Angaben der Regierung eine Umfrage.
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