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Offener Brief von Verbände-Allianz: Finanzielle Ausstattung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) verbessern

Berlin – Gemeinsam haben 19 Verbände aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Energiewirtschaft und der Bauindustrie einen offenen Brief verfasst, in dem sie eine bessere finanzielle Ausstattung für effiziente Wärmenetze fordern. Der Brief wurde am 30. Oktober 2024 an die Mitglieder des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Klimaschutz und Energie, des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz versendet.

7. November 2024
Zsolt Biczó - stock.adobe.com
Zsolt Biczó - stock.adobe.com

Der Brief im Wortlaut:

„Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz müssen die Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 65 Prozent gesenkt werden. Die Zielerreichung erfordert Beiträge aus allen Sektoren.

Wärmenetze können unter den passenden Rahmenbedingungen maßgebliche Beiträge leisten. Deshalb wurden im vergangenen Jahr ambitionierte Ziele für den Aus- und Umbau der Wärmenetze vereinbart bzw. gesetzlich definiert: Der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus an der jährlichen Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen soll im bundesweiten Mittel ab dem 1. Januar 2030 50 Prozent betragen (vgl. § 2 (1)Wärmeplanungsgesetz). Mit einem deutlich beschleunigten Ausbau der Wärmenetze soll sich die Anzahl der angeschlossenen Gebäude bis 2045 gegenüber heute in etwa verdreifachen, das heißt, es sollen mittelfristig jährlich mindestens 100.000 Gebäude neu an Wärmenetze angeschlossen werden (vgl. Erklärung vom Fernwärme-Gipfel vom 12. Juni 2023).

Diese wichtigen gesetzlichen Zielstellungen lassen sich nur mit passenden Rahmenbedingungen erreichen. Zentral hierfür ist ein auskömmlicher und stabiler Förderrahmen. Daher begrüßen wir die Stabilisierung der Fördermittel in der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), dem zentralen Förderprogramm der Bundesregierung für die Fernwärme-Transformation, im laufenden Jahr. Wir anerkennen dies besonders vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Haushaltssituation.

Jedoch sind die im Haushalt eingeplanten Mittel weiterhin nicht ausreichend, da die ambitionierten Zielsetzungen von den Fernwärmeversorgern bis 2030 Rekordinvestitionen in Höhe von circa 43,5 Milliarden Euro erfordern. Daraus ergibt sich bei Beibehaltung des aktuellen Fördersatzes ein jährlicher Förderbedarf von mindestens 3,4 Milliarden Euro pro Jahr, der über die BEW bereitgestellt werden muss.

Für eine deutliche Aufstockung der BEW-Mittel sprechen außerdem die folgenden Argumente: Mit der Ausfinanzierung der BEW wird eine unabdingbare Voraussetzung dafür geschaffen, um erneuerbare Energien (wie zum Beispiel Großwärmepumpen, Solar- und Geothermie, Bioenergie)und unvermeidbare Abwärme in der klimapolitisch erforderlichen Geschwindigkeit in die Wärmenetze zu integrieren und die oben genannten und gesetzlich fixierten Ziele zu erreichen. Die Versorgung über beziehungsweise der Anschluss an ein Wärmenetz bleibt mit entsprechender Förderung eine finanzierbare Option für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.Mieterinnen und Mieter und (selbstnutzende) Gebäudeeigentümer profitieren davon, wenn die Wärmenetze durch die Förderung sozialverträglich und zu attraktiven Preisen grüner werden. Der Ausbau der Fernwärme ist ein Kernelement in vielen (kommunalen) Wärmeplänen.Bundesweit sind die Städte und Gemeinden mit großem Engagement dabei, Wärmepläne aufzustellen. Damit die Pläne nicht nur aufgestellt, sondern auch umgesetzt werden, ist die Ausfinanzierung der BEW von zentraler Bedeutung.

Insgesamt wird deutlich, dass die Ausfinanzierung der BEW die Grundlage bildet, zentrale Energie- und klimapolitische Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Sie leistet einen entscheidenden Beitrag, um die Wärmewende als gesamtgesellschaftliche Herausforderung bewältigen zu können.

Aber auch der Bundeshaushalt profitiert, weil durch einen beschleunigten Ausbau der Wärmenetze drohende Strafzahlungen im Rahmen der EU-Lastenteilung vermieden werden können: Erreicht Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor nicht, können durch die Lastenteilung nach EU-Klimaschutzverordnung Ausgleichszahlungen für den Ankauf von Emissionsberechtigungen aus anderen Mitgliedstaaten erforderlich werden, die den Bundeshaushalt belasten würden. Nach dem Quellprinzip werden die Emissionen aus der Fernwärmerzeugung der Energiewirtschaft zugeordnet, auch wenn die Wärme in den angeschlossenen Gebäuden genutzt wird. Bei einem Neuanschluss an die Fernwärme verlagert sich die Emissionslast des Gebäudes in den Energiewirtschaftssektor, in dem die Klimaziele durch den EU-Emissionshandel adressiert werden. Die im Gebäudesektor bilanzierten Emissionen reduzierten sich auf Null und entlasten den Bundeshaushalt durch die Lastenteilung vor ansonsten fällig werdenden „Strafzahlungen“.

Als Verbände-Allianz bitten wir Sie herzlich, sich im Zuge der laufenden und sich nunmehr in der entscheidenden Phase befindenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 für eine angemessene Ausfinanzierung der BEW und der Bereitstellung von mindestens 3,4 Milliarden Euro pro Jahr über den Bundeshaushalt einzusetzen.“ (wie)

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